Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59626
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17 (https://dejure.org/2017,59626)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.10.2017 - 2 Sa 59/17 (https://dejure.org/2017,59626)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 2 Sa 59/17 (https://dejure.org/2017,59626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Verweis auf BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - BAGE 153, 378 = NZA 2016, 426 = AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG) sei im Regelfall davon auszugehen, dass Arbeitnehmer für Nachtarbeitszeiten ein 25-prozentiger Nachtzuschlag zu gewähren sei, daher seien die zugesprochenen 20 Prozent jedenfalls nicht zu hoch angesetzt.

    Wegen der ausreichenden Befriedungsfunktion der begehrten Feststellung bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass sich die Feststellung auch auf vergangene Zeiträume bezieht; eine Rechtspflicht, zum Leistungsantrag überzugehen, besteht nicht (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - BAGE 153, 378 = NZA 2016, 426 = AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG).

    Wenn diese nicht angemessen ist, hat der betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf ergänzende Zahlung (BAG 9. Dezember 2015 aaO Randnummer 52 ff).

    Im Regelfall führt ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von zusätzlichen bezahlten freien Tagen zu einem angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne von § 6 Absatz 5 ArbZG (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - BAGE 153, 378 = NZA 2016, 426 = AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG).

    Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags richtet sich damit nach der Gegenleistung, für die er bestimmt ist (BAG 9. Dezember 2015 aaO).

    Denn in der jüngsten Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2015 (aaO) hatte dieser Aspekt keine Rolle gespielt und das Gericht fasst lediglich die dazu bisher ergangene Rechtsprechung kursorisch zusammen und schließt diesen Teil seiner Ausführungen mit dem Bemerken ab, dass ein Nachtzuschlag in Höhe von 10 Prozent jedenfalls die absolute Untergrenze für alle dahingehenden Gedankenspiele sein müsse (Randnummer 29).

    Da die gesetzliche Nachtzeit erst um 23 Uhr beginnt, kann die Beklagte einen Zeitzuschlag, den sie ausdrücklich für die Zeit von 22 Uhr bis 23 Uhr leistet, auf den geschuldeten Zuschlag nicht verrechnen (vgl. BAG 9. Dezember 2015 aaO Randnummer 51).

    Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision (§ 72 ArbGG) sind bezogen auf die Bestimmung der Höhe des angemessenen Nachtzuschlags nach § 6 Absatz 5 ArbZG nicht erfüllt, da sich die vorliegende Entscheidung an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2015 (aaO) ausrichtet.

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    Die Nachtarbeit solle damit für Arbeitgeber weniger attraktiv werden (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG = DB 2003, 1175 unter Bezugnahme auf BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = NZA 1998, 441).

    Dem Betriebsrat steht bei der Bemessung der richtigen Höhe des angemessenen Zuschlags im Sinne von § 6 Absatz 5 ArbZG kein Mitbestimmungsrecht zu (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = NZA 1998, 441).

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    Der Vertragspartner des Klauselverwenders soll ohne fremde Hilfe Gewissheit über den Inhalt der vertraglichen Rechte und Pflichten erlangen und nicht von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten werden (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - AP Nr. 1 zu § 9 AEntG = NZA 2016, 1539; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - AP Nr. 8 zu § 92 HGB = NJW 2015, 2364; BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - AP Nr. 55 zu § 307 BGB = NJW 2012, 552 = DB 2011, 2550).

    Der Wegfall der Klausel muss den Verwender über Gebühr benachteiligen und umgekehrt den Vertragspartner in einem Maße begünstigen, das durch dessen schutzwürdige Interessen nicht mehr gerechtfertigt ist (BAG 24. August 2016 aaO).

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    Die Nachtarbeit solle damit für Arbeitgeber weniger attraktiv werden (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG = DB 2003, 1175 unter Bezugnahme auf BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = NZA 1998, 441).
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 80/09

    Ausschluss einer betriebsbedingten Änderungskündigung durch die Regelungen der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    Der hier eingenommene Standpunkt weicht allerdings von Entscheidungen eines anderen Landesarbeitsgerichts ab (LAG Hamm 1. August 2014 - 14 Ta 344/14; LAG Hamm 11. Oktober 2011 - 14 Sa 543/11 - NZA-RR 2011, 75).
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    Der hier eingenommene Standpunkt weicht allerdings von Entscheidungen eines anderen Landesarbeitsgerichts ab (LAG Hamm 1. August 2014 - 14 Ta 344/14; LAG Hamm 11. Oktober 2011 - 14 Sa 543/11 - NZA-RR 2011, 75).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    Sie hält die Mindestlaufzeit von 3 Monaten ein, und sie ist mit dem Bundesarbeitsgericht dahin einschränkend auszulegen, dass von ihr in Anlehnung an das gesetzliche Leitbild aus § 202 Absatz 1 BGB keine Ansprüche aus Vorsatzhaftung erfasst sein sollten (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - AP Nr. 14 zu § 305 BGB = DB 2013, 2452 = NJW 2013, 3741).
  • LAG Hamm, 01.08.2014 - 14 Ta 344/14

    Formularmäßige Vereinbarung einer umfassenden Ausschlussfrist von drei Monaten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    Der hier eingenommene Standpunkt weicht allerdings von Entscheidungen eines anderen Landesarbeitsgerichts ab (LAG Hamm 1. August 2014 - 14 Ta 344/14; LAG Hamm 11. Oktober 2011 - 14 Sa 543/11 - NZA-RR 2011, 75).
  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    In einer Entscheidung, die erst nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlicht wurde, hat sich das Bundesarbeitsgericht nochmals und ablehnend mit dem Standpunkt des LAG Hamm auseinandergesetzt (BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Randnummer 61 ff; Vorinstanz LAG Hamm 25. November 2014 - 14 Sa 463/14).
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
    In einer Entscheidung, die erst nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlicht wurde, hat sich das Bundesarbeitsgericht nochmals und ablehnend mit dem Standpunkt des LAG Hamm auseinandergesetzt (BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Randnummer 61 ff; Vorinstanz LAG Hamm 25. November 2014 - 14 Sa 463/14).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

  • LAG Köln, 02.09.2005 - 12 Sa 132/05

    Ausgleichsleistung von durchschnittlich 10 % für geleistete Nachtarbeit kann

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

  • BAG, 15.04.2015 - 10 AZR 250/14

    Amtszulage - Konrektorin einer Förderschule - Schülerzahl

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

  • ArbG Köln, 14.06.2019 - 18 Ca 8579/18

    Nachtzuschlag Zeitungszusteller Pressefreiheit

    Entsprechend wirkt sich die von den Parteien diskutierte Frage, ob die Zustellungen im Unternehmen der Beklagten notwendig während der Nachtzeit zu erfolgen haben, nicht auf die Bemessung des der Klägerin geschuldeten Nachtzuschlags aus (vgl. ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 2 Sa 59/17 -, Rn. 92, juris).
  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 1105/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    (3) Der Nachtarbeitszuschlag ist letztlich eine immaterielle Entschädigung für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Übernahme des Risikos gesundheitlicher Spätfolgen durch Nachtarbeit (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 92; Ulber, Anm. zu BAG AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG) und nicht allein für die Einschränkung der sozialen Teilhabe.

    Die gesundheitlichen Risiken von Nachtarbeit ändern sich für die betroffenen Arbeitnehmer nicht dadurch, ob Nachtarbeit vermeidbar ist oder nicht (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 91).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 485/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    (3) Der Nachtarbeitszuschlag ist letztlich eine immaterielle Entschädigung für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Übernahme des Risikos gesundheitlicher Spätfolgen durch Nachtarbeit (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 92; Ulber, Anm. zu BAG AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG ) und nicht allein für die Einschränkung der sozialen Teilhabe.

    Die gesundheitlichen Risiken von Nachtarbeit ändern sich für die betroffenen Arbeitnehmer nicht dadurch, ob Nachtarbeit vermeidbar ist oder nicht (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 91 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 755/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    (3) Der Nachtarbeitszuschlag ist letztlich eine immaterielle Entschädigung für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Übernahme des Risikos gesundheitlicher Spätfolgen durch Nachtarbeit (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 92; Ulber, Anm. zu BAG AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG ) und nicht allein für die Einschränkung der sozialen Teilhabe.

    Die gesundheitlichen Risiken von Nachtarbeit ändern sich für die betroffenen Arbeitnehmer nicht dadurch, ob Nachtarbeit vermeidbar ist oder nicht (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 91 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 1062/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    (3) Der Nachtarbeitszuschlag ist letztlich eine immaterielle Entschädigung für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Übernahme des Risikos gesundheitlicher Spätfolgen durch Nachtarbeit (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 92; Ulber, Anm. zu BAG AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG ) und nicht allein für die Einschränkung der sozialen Teilhabe.

    Die gesundheitlichen Risiken von Nachtarbeit ändern sich für die betroffenen Arbeitnehmer nicht dadurch, ob Nachtarbeit vermeidbar ist oder nicht (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 91 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 486/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    (3) Der Nachtarbeitszuschlag ist letztlich eine immaterielle Entschädigung für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Übernahme des Risikos gesundheitlicher Spätfolgen durch Nachtarbeit (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 92; Ulber, Anm. zu BAG AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG ) und nicht allein für die Einschränkung der sozialen Teilhabe.

    Die gesundheitlichen Risiken von Nachtarbeit ändern sich für die betroffenen Arbeitnehmer nicht dadurch, ob Nachtarbeit vermeidbar ist oder nicht (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 91 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 766/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    (3) Der Nachtarbeitszuschlag ist letztlich eine immaterielle Entschädigung für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Übernahme des Risikos gesundheitlicher Spätfolgen durch Nachtarbeit (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 92; Ulber, Anm. zu BAG AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG ) und nicht allein für die Einschränkung der sozialen Teilhabe.

    Die gesundheitlichen Risiken von Nachtarbeit ändern sich für die betroffenen Arbeitnehmer nicht dadurch, ob Nachtarbeit vermeidbar ist oder nicht (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2019 - 2 Sa 59/17 - juris, Rn. 91 ).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 60/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

    Parallelentscheidung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2017 - 2 Sa 59/17.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung dieses Standpunktes wird auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom selben Tag in der Parallelsache 2 Sa 59/17 verwiesen.

  • LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18

    Anforderungen an das Vorliegen von Dauernachtarbeit; Angemessener

    Nicht bezweckt ist dagegen mit einem höheren Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG angesichts der mit der Dauern der Nachtarbeit steigenden gesundheitlichen Belastungen zusätzliche Anreize für eine Dauernachtarbeit zu schaffen, was den Sinn und Zweck des § 6 Abs. 5 ArbZG (vgl. dazu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 2 Sa 59/17, juris, Rdnr. 89).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 138/18

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag im Pflegedienst - Dauernachtarbeit

    Mangels entsprechenden Vortrags der Beklagten ist daher anzunehmen, dass die Klägerin während der Nachtschicht auch Tätigkeiten verrichtet hat, die nicht zu ihrem eigentlichen Arbeitsbereich gehört haben und die belastungserhöhend zu werten sind (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2017 - 2 Sa 59/17 - Rn. 101, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht