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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 6/21   

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https://dejure.org/2021,37115
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 6/21 (https://dejure.org/2021,37115)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.08.2021 - 3 Sa 6/21 (https://dejure.org/2021,37115)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. August 2021 - 3 Sa 6/21 (https://dejure.org/2021,37115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 626 BGB, § 15 Abs 1 S 1 KSchG, § 15 Abs 1 S 2 KSchG
    Fristlose krankheitsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats

  • IWW

    § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG, § 15 Abs. 1 S. 2 und S. 2 KSchG, § 15 Abs. 1 S. 1 und S. 2 KSchG, § 102 BetrVG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an eine fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose krankheitsbedingte Kündigung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; KSchG § 15 Abs. 1
    Fristlose Kündigung; soziale Auslauffrist; nachwirkender Kündigungsschutz; Ersatzmitglied - Fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; KSchG § 15 Abs. 1
    Fristlose Kündigung; soziale Auslauffrist; nachwirkender Kündigungsschutz; Ersatzmitglied - Fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswirksamkeit einer Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Prüfung der Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anhand vergleichbarem Arbeitnehmer; Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei BR-Mitglied nur ausnahmsweise zulässig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wann fristlose Kündigungen wegen Krankheit zulässig sind

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wann fristlose Kündigungen wegen Krankheit zulässig sind

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 6/21
    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billiger Weise nicht hingenommen werden müssen - dritte Stufe (BAG vom 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 -, juris, Rn. 27).

    Die Aufrechterhaltung eines derartig "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber ggf. auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (BAG vom 23.01.2014, a.a.O., Rn. 28).

    Steht ein Arbeitnehmer zu ca. 2/3 der Jahresarbeitszeit arbeitsfähig zur Verfügung und kann mithin in dem weitaus größeren Teil des Jahres sinnvoll eingesetzt werden, so liegt ein gravierendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne eines sog. "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht vor (BAG vom 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 -, juris, Rn. 32, 33).

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 624/99

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung gegenüber ehemaligen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 6/21
    Daraus folgt unmittelbar, dass einem Betriebsratsmitglied nach § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG bzw. im Nachwirkungszeitraum nach § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG jeweils i. V. m. § 626 Abs. 1 BGB nur dann außerordentlich gekündigt werden kann, wenn dem Arbeitgeber bei einem vergleichbaren Nichtbetriebsratsmitglied dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre (BAG vom 15.03.2001 - 2 AZR 624/99 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 6/21
    Eine krankheitsbedingte Kündigung wegen - wie hier - häufiger Kurzerkrankungen mag zwar im Sinne der Rechtsauffassung der Beklagten nicht generell ungeeignet sein, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. insoweit auch BAG, Urteil vom 18.02.1993 - 2 AZR 526/92 -, AP Nr. 35 zu § 15 KSchG).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12

    Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 6/21
    Es bedarf eines gravierenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 825/12 -, juris, Rn. 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 200/21

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung - häufige Erkrankungen eines

    Die Aufrechterhaltung eines derartig "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber ggf. auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (BAG, Urteil vom 23.Januar 2014, - 2 AZR 582/13-, Rn. 28; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. August 2021 - 3 Sa 6/21 -, Rn. 29, juris).
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