Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 3 SaGa 7/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 60 Abs 1 HGB, Art 12 GG
Arbeitsvertrag mit einem potenziellen Wettbewerber - laufendes Arbeitsverhältnis zum alten Arbeitgeber - IWW
§ 60 HGB, §§ 60 HGB, §§ 60, 61 HGB, §§ 935, 940 ZPO, § 60 Abs. 1 HGB, § 61 Abs. 1 HGB, §§ 60 Abs. 1 HGB, Art. 12 Grundgesetz, § 97 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Tätigkeit einer Lehrerin für einen neuen Arbeitgeber
- arbeitsrechtsiegen.de
Tätigkeit bei einem potenziellen Wettbewerber bei laufendem Arbeitsverhältnis zulässig?
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 60; HGB § 61
Konkurrenztätigkeit; wettbewerbswidriges Verhalten - Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem potenziellen Wettbewerber während des laufenden Arbeitsverhältnisses zum alten Arbeitgeber - rechtsportal.de
HGB § 60 ; HGB § 61
Untersagung der Tätigkeit einer Lehrerin für einen neuen Arbeitgeber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Angestellte Lehrer (Allgemeines) - Untersagung der Tätigkeit für neuen Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Aufnahme einer Tätigkeit bei einem potenziellen Wettbewerber während bestehendem Arbeitsverhältnis u.U. nicht wettbewerbswidrig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein wettbewerbswidriges Konkurrenzverhalten bei Kontaktaufnahme zu altem Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 25.11.2016 - 5 Ga 18/16
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 3 SaGa 7/16
Papierfundstellen
- NJ 2017, 259
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 3 SaGa 7/16
Die Reichweite des Wettbewerbsverbots ist dabei unter Berücksichtigung der durch Art. 12 Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit auf eine unmittelbare Konkurrenztätigkeit beschränkt (BAG v.24.3.2010-10 AZR 66/09, Juris, Rd.-Nr. 17 m. w. N.).