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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2019 - 2 Sa 207/18   

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https://dejure.org/2019,26324
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2019 - 2 Sa 207/18 (https://dejure.org/2019,26324)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.07.2019 - 2 Sa 207/18 (https://dejure.org/2019,26324)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 2 Sa 207/18 (https://dejure.org/2019,26324)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebliche Übung - jährliche Zahlung in unterschiedlicher Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 611 ; BGB § 151
    Betriebliche Übung; Entgeltpolitik - Einmalige jährliche Zahlung in unterschiedlicher Höhe

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BGB § 611 ; BGB § 151
    Die betriebliche Übung als Rechtsgrundlage im Arbeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2019 - 2 Sa 207/18
    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (wie BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - und zuletzt noch BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13).

    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rz. 37 und zuletzt noch BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13).

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2019 - 2 Sa 207/18
    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (wie BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - und zuletzt noch BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13).

    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rz. 37 und zuletzt noch BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2019 - 2 Sa 207/18
    Es kann dahinstehen, ob ein Arbeitnehmer bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers Anspruch auf die Verzugskostenpauschale nach § 288 Absatz 5 BGB geltend machen kann (ablehnend BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - AP Nr. 6 zu § 288 BGB = NZA 2019, 121 = DB 2019, 252), denn aufgrund des unschlüssig vorgetragenen Klagebegehrens kann nicht festgestellt werden, dass sich die Beklagte mit der streitigen Zahlung in Verzug befindet.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2019 - 2 Sa 204/18

    Betriebliche Übung - jährliche Zahlung in unterschiedlicher Höhe - Vorbehalt der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2019 - 2 Sa 207/18
    Zu diesem Schluss sei auch eine andere Kammer des Arbeitsgerichts in einem Parallelrechtsstreit nach Zeugeneinvernahme gekommen (ArbG Rostock 31. Juli 2018 - 3 Ca 452/18 - derzeit hier in der Berufung unter dem Aktenzeichen 2 Sa 204/18).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2019 - 2 Sa 204/18
    In gewissem Gegensatz hierzu hat die Beklagte mit erstinstanzlichem Schriftsatz vom 7. August 2018 in der Parallelsache (2 Ca 608/18 inzwischen LAG Mecklenburg-Vorpommern 2 Sa 207/18) die Berechnung des jeweiligen Prozentsatzes jedenfalls für die Jahre 2005, 2006 und 2007 in einen gänzlich anderen Zusammenhang gestellt.
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