Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 613a Abs 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 309 Nr 6 BGB
Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene Benachteiligung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichterbringung der Arbeitsleistung gegenüber Altarbeitgeberin infolge eines von der Belegschaft provozierten Betriebsübergangs der wirtschaftlichen Einheit "SB-Fleischverpackung"; Unwirksamkeit unbestimmter Vertragsstrafenklausel und unangemessen benachteiligender ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichterbringung der Arbeitsleistung gegenüber Altarbeitgeberin infolge eines von der Belegschaft provozierten Betriebsübergangs der wirtschaftlichen Einheit "SB-Fleischverpackung"
- rechtsportal.de
Nichterbringung der Arbeitsleistung gegenüber Altarbeitgeberin infolge eines von der Belegschaft provozierten Betriebsübergangs der wirtschaftlichen Einheit "SB-Fleischverpackung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der von der Belegschaft provozierte Betriebsübergang per Auftragsnachfolge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abwerbungsklausel mit Vertragsstrafeversprechen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Vertragsstrafeversprechen des Arbeitnehmers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vertragsstrafenabrede im Arbeitsvertrag: wirksam nur bei inhaltlicher Bestimmtheit
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 29.01.2014 - 3 Ca 2402/13
- ArbG Schwerin, 29.01.2014 - 3 Ca 2408/13
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2015 - 2 Sa 68/14
- BAG, 17.12.2015 - 8 AZN 701/15
- BAG, 18.02.2016 - 8 AZN 920/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14
Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller arbeitsvertraglichen Pflichten zielen, sind wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (BAG 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB = NZA 2005, 1053 unter Verweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - und Müller-Glöge in ErfK §§ 339 bis 345 BGB Rn. 15).Nur so kann der Arbeitnehmer erkennen, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (BAG 21. April 2005 aaO; BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465).
Soll beispielsweise die Vertragsstrafe verwirkt sein bei "schuldhaft vertragswidrigem Verhalten" handelt es sich um eine unwirksame Klausel, da sie ohne nähere Konkretisierung der Pflichtenlage nicht die nötige Warnfunktion enthält und im Übrigen wegen des Strafcharakters der Vertragsstrafe auch rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügt (BAG 21. April 2005 aaO).
Die vereinbarte Vertragsstrafe muss nämlich nicht nur die zu leistende Strafe, sondern auch die sie auslösende Pflichtverletzung so klar bezeichnen, dass sich der Versprechende in seinem Verhalten darauf einstellen kann (BAG 21. April 2005 aaO).
Ist erkennbar, dass die Vertragsstrafe in erster Linie zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt wird, fehlt es am berechtigten Interesse des Arbeitgebers (BAG 21. April 2005 aaO unter Verweis auf Preis/Stoffels, Der Arbeitsvertrag II V 30 Rn. 28 und im Anschluss an BGH 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01 - BGHZ 153, 311, 324 = NJW 2003, 1805; 18. November 1982 - VII ZR 305/81 - BGHZ 85, 305, 313 f. = NJW 1983, 385).
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14
Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" aus § 613a BGB wird heute also sehr weit ausgelegt und es dient eigentlich nur noch dazu, hoheitliche Übertragungsakte und Fälle der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Anwendungsbereich von § 613a BGB auszuschließen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP Nr. 412 zu § 613a BGB = ZInsO 2011, 2083 = NZA 2012, 267).Insbesondere ist es anerkannt, dass § 613a BGB nicht notwendig ein Rechtsgeschäft zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber voraussetzt (BAG 18. August 2011 aaO).
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Kündigung vor Arbeitsantritt - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14
Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller arbeitsvertraglichen Pflichten zielen, sind wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (BAG 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB = NZA 2005, 1053 unter Verweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - und Müller-Glöge in ErfK §§ 339 bis 345 BGB Rn. 15).
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14
Ist erkennbar, dass die Vertragsstrafe in erster Linie zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt wird, fehlt es am berechtigten Interesse des Arbeitgebers (BAG 21. April 2005 aaO unter Verweis auf Preis/Stoffels, Der Arbeitsvertrag II V 30 Rn. 28 und im Anschluss an BGH 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01 - BGHZ 153, 311, 324 = NJW 2003, 1805; 18. November 1982 - VII ZR 305/81 - BGHZ 85, 305, 313 f. = NJW 1983, 385). - BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78
Pachtübernahme
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14
Dies ist beispielsweise in der Rechtsprechung bereits anerkannt für den Fall, dass der Betriebserwerber mit dem Verpächter des Betriebes einen Pachtvertrag abschließt und damit den bisherigen Pächter aus der Rolle als Inhaber des Betriebes verdrängt (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613a BGB = DB 1981, 1140). - BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81
Vorbehalt der Vertragsstrafe
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14
Ist erkennbar, dass die Vertragsstrafe in erster Linie zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt wird, fehlt es am berechtigten Interesse des Arbeitgebers (…BAG 21. April 2005 aaO unter Verweis auf Preis/Stoffels, Der Arbeitsvertrag II V 30 Rn. 28 und im Anschluss an BGH 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01 - BGHZ 153, 311, 324 = NJW 2003, 1805; 18. November 1982 - VII ZR 305/81 - BGHZ 85, 305, 313 f. = NJW 1983, 385). - BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11
Betriebsübergang
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14
In diesem Sinne kann es bei bestimmten Betrieben, den sog. betriebsmittelarmen Betrieben, für einen Betriebsübergang auch ausreichen, wenn der neue Arbeitgeber den nach Anzahl und Sachkunde wesentlichen Teil der Belegschaft durch Abschluss neuer Arbeitsverträge übernimmt (BAG 21. Juni 2012 AP Nr. 434 zu § 613a BGB = NZA-RR 2013, 6).