Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,65290
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15 (https://dejure.org/2016,65290)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15 (https://dejure.org/2016,65290)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 5 TaBV 11/15 (https://dejure.org/2016,65290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,65290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 74 Abs 2 BetrVG, § 23 Abs 1 BetrVG, § 2 Abs 1 BetrVG
    Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens

  • IWW

    § 37 BetrVG, § ... 2 BetrVG, § 23 Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 30 BetrVG, § 30 Satz 1 BetrVG, § 30 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 38 Abs. 1 BetrVG, § 44 BetrVG, § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 74 BetrVG, § 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 74 Abs. 1 Satz 2, § 76 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 79 BetrVG, § 79 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsausschluss; grobe Pflichtverletzung; Betriebsfrieden; Meinungsfreiheit; Beleidigung; Diffamierung; vertrauensvolle Zusammenarbeit - Ausschluss aus dem Betriebsrat; Störung des Betriebsfriedens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Gesetzliche Pflichten in diesem Sinne sind die Pflichten aus dem Betriebsverfassungsrecht (z. B. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50, juris = NZA-RR 2015, 299).

    Ein grober Verstoß ist nur anzunehmen, wenn das Betriebsratsmitglied im Betriebsrat nicht mehr tragbar ist (BAG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - Rn. 53, juris = NZA 1994, 184; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50, juris = NZA-RR 2015, 299; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 1 TaBV 11/33 - Rn. 73, juris; LAG Hessen, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 TaBV 79/12 - Rn. 48, juris).

    Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 BetrVG ist es, die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten (BAG, Beschluss vom 05. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 42, juris = MDR 1968, 84; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 72, juris = NZA-RR 2015, 299; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 23, Rn. 18).

    Es kann dahinstehen, ob dieser Sachverhalt, der in eine frühere Amtszeit fällt, den Ausschluss aus einem später gewählten Betriebsrat rechtfertigen kann (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 72, juris; LAG München, Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - Rn. 132 ff., juris = LAGE § 103 BetrVG 2001 Nr. 17).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14

    Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Das einzelne Betriebsratsmitglied hat sich bei seiner Betriebsratstätigkeit innerhalb der Grenzen zu halten, die sich aus den allgemeinen Vorschriften der Rechtsordnung, insbesondere aus denen des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben (LAG G-Stadt-CD., Beschluss vom 05. Juni 2014 - 10 TaBVGa 146/14 - Rn. 40, juris = NZA-RR 2014, 538).

    Das gilt für Äußerungen, bei denen nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung von Personen im Vordergrund steht (LAG G-Stadt-CD., Beschluss vom 05. Juni 2014 - 10 TaBVGa 146/14 - Rn. 50, juris = NZA-RR 2014, 538).

  • BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67

    Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern -; Schweigepflicht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 BetrVG ist es, die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten (BAG, Beschluss vom 05. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 42, juris = MDR 1968, 84; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 72, juris = NZA-RR 2015, 299; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 23, Rn. 18).

    Auch ein querulatorisches oder krankhaft boshaftes Verhalten kann unter Umständen zum Ausschluss führen, wenn das Vertrauen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder zwischen Betriebsrat und Belegschaft in einem solchen Maß erschüttert ist, dass der Betriebsrat nicht mehr in der Lage ist, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen (BAG, Beschluss vom 05. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 42, juris = MDR 1968, 84).

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2004 - 1 TaBV 64/03

    Anspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeber auf Unterlassung von sachlich

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Sofern diese Grenzen gewahrt sind, ist es im Rahmen der Meinungsfreiheit durchaus gestattet, Meinungsverschiedenheiten betriebsöffentlich mit "härteren Bandagen" auszutragen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06. April 2004 - 1 TaBV 64/03 - Rn. 22, juris = NZA-RR 2005, 78).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Der Betriebsrat muss die Möglichkeit haben, von sich aus mit der Belegschaft in Verbindung zu treten; der innerbetriebliche Dialog ist nicht auf die Durchführung von Betriebsversammlungen oder Sprechstunden beschränkt (BAG, Beschluss vom 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 34, juris = NZA 2015, 1397; BAG, Beschluss vom 09. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26-35, Rn. 26, juris).
  • LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13

    Verdachtskündigung, Ausschluss aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Es kann dahinstehen, ob dieser Sachverhalt, der in eine frühere Amtszeit fällt, den Ausschluss aus einem später gewählten Betriebsrat rechtfertigen kann (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 72, juris; LAG München, Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - Rn. 132 ff., juris = LAGE § 103 BetrVG 2001 Nr. 17).
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Sie müssen dabei auch auf die Interessen der anderen Betriebspartei Rücksicht nehmen (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - BAGE 148, 182-192, Rn. 35, juris).
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11

    Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Ob dem Betriebsrat seinerzeit bereits das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 - (NJW 2013, 892) zur Vorlagepflicht von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bekannt war, ist für die Frage der Auswirkungen auf den Betriebsfrieden unerheblich.
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 3 TaBVGa 2/09

    Betriebsrat, Information, Meinungsfreiheit, Arbeitgeber, Zusammenarbeit,

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Des Weiteren ist der Betriebsrat berechtigt, die Belegschaft über rechtswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers, z. B. die Anordnung von Überstunden ohne Beachtung der Mitbestimmungsrechte, zu unterrichten (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01. April 2009 - 3 TaBVGa 2/09 - juris; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 74, Rn. 36).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
    Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, Erkenntnisse oder Unterlagen, die mit einem Geschäftsbetrieb zusammenhängen und die nicht offenkundig sind, also nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem Willen des Betriebsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen (BAG Urteil vom 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, juris = NZA 2010, 180; BAG, Beschluss vom 26. Februar 1987 - 6 ABR 46/84 - Rn. 16, juris = NZA 1988, 63).
  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

  • LAG Hessen, 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12

    1.Für einen u.a. auf anmaßende und beleidigende Äußerungen einer

  • LAG Düsseldorf, 25.05.1976 - 15 TaBV 10/76
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/33

    Auflösung des Betriebsrats - Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden - grobe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 2 TaBV 2694/09

    Zeitliche Lage der Betriebsratssitzung - kein Unterlassungsanspruch des

  • ArbG Darmstadt, 27.11.2003 - 5 BVGa 39/03

    Anspruch auf Duldung der Durchführung einer Betriebsversammlung; Verpflichtung

  • BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 1/69

    Betriebsratsmitgliedspflicht

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Gleiches gilt für Äußerungen, bei denen nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein die Diffamierung von Personell und die persönliche Kränkung im Vordergrund steht (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15, juris, Rn. 167).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16

    Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Im November 2013 beantragten 48 Beschäftigte der D. Klinik den Ausschluss des Beteiligten zu 3) aus dem Betriebsrat wegen nachhaltiger Störung des Betriebsfriedens, Gefährdung der Patientenversorgung und Schädigung des Ansehens der Klinik in der Öffentlichkeit (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15 -).

    Gleiches gilt für Äußerungen, bei denen nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein die Diffamierung von Personen und die persönliche Kränkung im Vordergrund steht (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15 - LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Juni 2014 - 10 TaBVGa 146/14 - Rn. 50, juris = NZA-RR 2014, 538).

    Dem Beteiligten zu 3) waren die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Grenzen der Meinungsfreiheit zumindest aus dem vorangegangenen Beschlussverfahren beim LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15 - bekannt.

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2020 - 15 BV 235/19
    Unterfallen Äußerungen der Meinungsfreiheit, stellen sie keine groben Pflichtverletzungen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15, juris-Rn. 167; VG München 27.11.2019 - 20 P 18.4904, juris-Rn. 94; ArbG Solingen 04.10.2019 - 1 BV 27/18, juris-Rn. 113).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht