Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14968
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18 (https://dejure.org/2019,14968)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.03.2019 - 3 Sa 186/18 (https://dejure.org/2019,14968)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. März 2019 - 3 Sa 186/18 (https://dejure.org/2019,14968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Verlust des Pfändungsschutzes bei Geltendmachung rückständiger Gehaltsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 36 ; ZPO § 850c; ZPO § 850a
    Aktivlegitimation; pfändungsfreies Einkommen - Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen durch privatinsolventen Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    InsO § 36 ; ZPO § 850c; ZPO § 850a
    Kein Verlust des Pfändungsschutzes bei nachträglicher Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 597
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Neuwied, 13.02.1996 - 5 M 333/96
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18
    Außerdem folge aus der zutreffenden Entscheidung des Amtsgerichts Neuwied vom 13.02.1996 - 5 M 333/96 -, das die Lohnnachzahlung aus einem mehr als einem Jahr zurückliegenden Bezugsraum nicht dem Pfändungsschutz des § 850 ZPO unterliege, sondern in voller Höhe pfändbar sei.

    Soweit die Beklagte diesbezüglich unter Hinweis auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Neuwied vom 13.02.1996 - 5 M 333/96 - die Rechtsansicht vertritt, eine Lohnnachzahlung unterliege keiner Pfändungsbeschränkung, so vermag das erkennende Gericht dem nicht zu folgen.

  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18
    Während jedoch bei der Prüfung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Nachzahlungen rückständiger Beträge dem Lohnzahlungszeitraum hinzuzuschlagen sind, zu dem sie gehören, betrifft die Urlaubsabgeltung den auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Zeitraum (BAG v. 28.08.2001 - 9 AZR 611/99 -, juris, Rn 16).
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18
    Sie sind daher auch nicht dem Insolvenzverwalter nach §§ 148 Abs. 1, 80 Abs. 1 InsO zur Verwaltung übertragen (BAG v. 28.08.2013 - 10 AZR 323/12 -, juris, Rn 11; BAG v. 12.08.2014 - 10 AZB 8/14 - juris, Rn 16).
  • BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18
    Sie sind daher auch nicht dem Insolvenzverwalter nach §§ 148 Abs. 1, 80 Abs. 1 InsO zur Verwaltung übertragen (BAG v. 28.08.2013 - 10 AZR 323/12 -, juris, Rn 11; BAG v. 12.08.2014 - 10 AZB 8/14 - juris, Rn 16).
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Sachliche Zuständigkeit für Änderung der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18
    Dies setzt zwingend voraus, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorsehen, für welche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Insolvenzgericht zuständig wird (BGH v. 13.12.2012 - IX ZB 7/12 - ; juris, Rn 5).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 27/17

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für die Zusammenrechnung des in Geld

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass die Berechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens dem Arbeitgeber als Drittschuldner obliegt und es insoweit keiner gerichtlichen Anordnung bedarf (BGH, a.a.O., juris, Rn 6; BGH v. 19.04.2018 - IX ZB 27/17 -, juris, Rn 3 ff.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2020 - 3 Ta 28/19

    Erstattung Rechtsanwaltskosten - Vertretungsanzeige vor Rücknahme der

    Mit Schriftsatz vom 21.06.2019 erhob die Beklagten beim Bundesarbeitsgericht Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20.03.2019 (3 Sa 186/18).

    Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsbehelfs der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. März 2019 - 3 Sa 186/18 - verlustig und hat die Kosten der Beschwerde zu tragen (entsprechend § 72 Abs. 5 ArbGG i. V. m. §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

  • OVG Bremen, 21.04.2023 - 2 LB 331/22

    Erlöschen des Besoldungsanspruchs für einen Monat vollständig durch Erfüllung und

    Erhält der Schuldner Nachzahlungen für bereits abgerechnete Zeiträume, so sind diese Nachzahlungen bei der Prüfung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens dem Abrechnungszeitraum zuzuordnen, für den sie geleistet werden (Riedel, in: BeckOK ZPO 48. Ed. 1.3.2023, § 850e Rn. 13; LAG MV , Urt. v. 20.03.2019 - 3 Sa 186/18, juris Rn. 31), hier also dem Monat September 2020.

    An der Höhe des Besoldungsanspruchs der Klägerin für September 2020 änderte sich aber - wie bereits ausgeführt - dadurch nichts, dass er in Höhe von 376, 29 EUR erst nachträglich im Oktober 2020 erfüllt wurde (vgl. insoweit auch LAG MV , Urt. v. 20.03.2019 - 3 Sa 186/18, juris Rn. 31 am Ende).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 257/20

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Nach dem Wortlaut des § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO ist bei der Prüfung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens die Nachzahlung rückständiger Beträge den jeweiligen Lohnzahlungszeiträumen hinzuzuschlagen und entsprechend neu zu berechnen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 20.03.2019 - 3 Sa 186/18 - Rn.31 mwN; Zöller/Herget ZPO 33. Aufl. § 850c Rn 3 mwN.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht