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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18   

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https://dejure.org/2018,19460
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18 (https://dejure.org/2018,19460)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.06.2018 - 5 Sa 72/18 (https://dejure.org/2018,19460)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 5 Sa 72/18 (https://dejure.org/2018,19460)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Glaubhaftmachung - nicht zu ersetzender Nachteil - Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels - Offenkundigkeit

  • IWW

    § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § ... 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO, § 294 ZPO, § 719 ZPO, § 707 Abs. 1 ZPO, § 62 ArbGG, § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 64 Abs. 7, § 55 Abs. 1 Nr. 6, § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 62 Abs. 1 S. 5 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründeter Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unzureichender Glaubhaftmachung eines nicht zu ersetzenden Nachteils

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unzureichender Glaubhaftmachung eines nicht zu ersetzenden Nachteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 ArbGG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18
    Unersetzbar ist nur, was nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ausgeglichen werden kann (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, Rn. 11, juris) Dies kann der Fall sein, wenn der Schadenersatz- bzw. der Rückgewähranspruch nicht realisierbar ist, z.B. bei Vermögenlosigkeit des Schuldners (Schleuser, in: Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl., § 62 Rn.23.) Bei der Vollstreckung von Geldforderungen genügen bloße Arbeitslosigkeit, ausländische Staatsangehörigkeit, Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung ebenso wenig wie eine bevorstehende Wohnsitzverlagerung ins EU-Ausland (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2008 - 5 Sa 52/08 -, Rn. 27, juris).
  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18
    (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, Rn. 25, juris; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2017, Az. 18 Sa 1827/10).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18
    (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, Rn. 25, juris; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2017, Az. 18 Sa 1827/10).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18
    Unersetzbar ist nur, was nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ausgeglichen werden kann (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, Rn. 11, juris) Dies kann der Fall sein, wenn der Schadenersatz- bzw. der Rückgewähranspruch nicht realisierbar ist, z.B. bei Vermögenlosigkeit des Schuldners (Schleuser, in: Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl., § 62 Rn.23.) Bei der Vollstreckung von Geldforderungen genügen bloße Arbeitslosigkeit, ausländische Staatsangehörigkeit, Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung ebenso wenig wie eine bevorstehende Wohnsitzverlagerung ins EU-Ausland (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2008 - 5 Sa 52/08 -, Rn. 27, juris).
  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen

    Ist für das Berufungsgericht erkennbar, dass das erstinstanzliche Urteil offenkundig fehlerhaft ist, so sollte dies auch im Rahmen von § 62 Abs. 1 ArbGG Relevanz haben (LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. Juni 2018 - 5 Sa 72/18 - Rn. 10, Juris; GK-ArbGG/Vossen Stand: September 2019 § 62 Rn. 34; Schwab/Weth/Walker § 62 Rn. 15; NK-ArbR/Krönig/Holthausen 1. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 22; für strengen Maßstab ErfK/Koch 21. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 4; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 41; für eine Berücksichtigung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels nach § 713 ZPO BeckOK ArbR/Hamacher 66. Edition § 62 ArbGG Rn. 27; für eine Interessenabwägung ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten Helml in Helml/Pessinger ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 11) .
  • LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel - nicht zu

    § 62 ArbGG knüpft danach grundsätzlich gerade nicht an die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels an (LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. Juni 2018 - 5 Sa 72/18 - Rn. 10).
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