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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20 (https://dejure.org/2020,43974)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.10.2020 - 2 Sa 83/20 (https://dejure.org/2020,43974)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 2 Sa 83/20 (https://dejure.org/2020,43974)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Mit der Beklagten am 14.08.2019 zugestellter Klage macht der Kläger Differenzzuschläge in Höhe von 25 Prozent wegen Nachtarbeit für den Zeitraum Januar 2019 bis April 2019 geltend mit der Begründung, nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2018 zum Aktenzeichen 10 AZR 34/17 sei eine unterschiedlich hohe Vergütung von Nachtarbeit gleichheitswidrig, weil Nachtarbeit innerhalb von Schichtarbeit und außerhalb von Schichtarbeit grundsätzlich gesundheitsschädlich sei und eine Differenzierung keine Rechtfertigung finde.

    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien ist überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung der normierten Art und Weise rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 44, juris).

    Zugleich entschädigt der Zuschlag in gewissem Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben (BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris; BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 19, juris).

    Der Zweck der Zuschläge für Nachtarbeit besteht dementsprechend zum einen darin, die mit dieser Nachtarbeit verbundenen besonderen Erschwernisse wie gesundheitliche Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben angemessen zu kompensieren, und zum anderen darin, den Gesundheitsschutz mittelbar durchzusetzen, indem sich die Arbeit in der Nachtzeit verteuert und dem Arbeitgeber damit ein Anreiz geboten wird, soweit wie möglich auf Nachtarbeit zu verzichten (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 -, Rn. 41, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris).

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Ein Zuschlag in dieser Höhe stellt einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne des § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 25.04.2008 - 5 AZR 25/17 - Rn. 43, juris; BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 21, juris).

    Insoweit beurteilt sich die Höhe eines angemessenen Zuschlags nach qualitativen (Art der Tätigkeit) und quantitativen (Umfang der Nachtarbeit) Aspekten (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28, juris).

    Der Zweck der Zuschläge für Nachtarbeit besteht dementsprechend zum einen darin, die mit dieser Nachtarbeit verbundenen besonderen Erschwernisse wie gesundheitliche Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben angemessen zu kompensieren, und zum anderen darin, den Gesundheitsschutz mittelbar durchzusetzen, indem sich die Arbeit in der Nachtzeit verteuert und dem Arbeitgeber damit ein Anreiz geboten wird, soweit wie möglich auf Nachtarbeit zu verzichten (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 -, Rn. 41, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Die Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar grundrechtsgebunden (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 19, juris).

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 26.04.2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28, juris).

    Dies bedingt im Ergebnis eine deutlich zurückgenommene Prüfungsdichte durch die Gerichte (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26, juris).

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 768/14

    Geriatriezulage bei ambulanter Pflege

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Es unterliegt der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien zu entscheiden, welche Erschwernisse in welcher Weise und welchem Umfang ausgeglichen werden sollen (BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 768/14 - Rn. 16, juris).

    Jedenfalls durften die Tarifvertragsparteien im Rahmen der ihnen zustehenden typisierenden Betrachtungsweise (BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 768/14 - Rn. 16, juris) davon ausgehen, dass in Schichten tätige Arbeitnehmer sich in ihrer Lebensgestaltung grundsätzlich besser auf die Arbeit zur Nachtzeit einstellen können als Arbeitnehmer außerhalb von Schichten.

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Ein Zuschlag in dieser Höhe stellt einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne des § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 25.04.2008 - 5 AZR 25/17 - Rn. 43, juris; BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 21, juris).

    Der Zweck der Zuschläge für Nachtarbeit besteht dementsprechend zum einen darin, die mit dieser Nachtarbeit verbundenen besonderen Erschwernisse wie gesundheitliche Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben angemessen zu kompensieren, und zum anderen darin, den Gesundheitsschutz mittelbar durchzusetzen, indem sich die Arbeit in der Nachtzeit verteuert und dem Arbeitgeber damit ein Anreiz geboten wird, soweit wie möglich auf Nachtarbeit zu verzichten (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 -, Rn. 41, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen nach dem allgemeinen Gleichheitssatz ist nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelungen (BAG, Urteil vom 19.07.2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25, juris; BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 15, juris).

    Zugleich entschädigt der Zuschlag in gewissem Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben (BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris; BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 19, juris).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Den Tarifvertragsparteien steht bei ihrer Normsetzung ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 26.04.2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28, juris).

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 26.04.2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28, juris).

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Bei einer reinen sachbezogenen Ungleichbehandlung sind die Anforderungen an eine Rechtfertigung hingegen geringer (BAG, Urteil vom 19.01.2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 22 ff., juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - 9 Sa 2033/19
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Der Aspekt der besonderen Verteuerung rechtfertigt deshalb eine unterschiedliche Zuschlagshöhe (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2020 - 9 Sa 2033/19 - Rn. 86, juris).
  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 460/18

    Sollarbeitszeitreduzierung gemäß § 8 Abs. 3 TV-V - Abgrenzung zu § 6 Abs. 3 Satz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 Sa 83/20
    Es stellt sich allerdings bereits die Frage, ob Arbeitnehmer im Wechselschichtbetrieb mit Arbeitnehmern, die nicht im Schichtdienst beschäftigt sind, überhaupt vergleichbar sind (bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit verneinend: BAG, Urteil vom 11.07.2019 - 6 AZR 460/18 - Rn. 28, juris).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

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