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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20   

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https://dejure.org/2020,35352
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20 (https://dejure.org/2020,35352)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.10.2020 - 5 Sa 48/20 (https://dejure.org/2020,35352)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 5 Sa 48/20 (https://dejure.org/2020,35352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überstunden und die Darlegungslast eines Kraftfahrers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgestufte Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Vergütung von Überstunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überstundenvergütung bei Lkw-Fahrern

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Besteht eine Pflicht des Arbeitgebers, Überstunden, die der Arbeitnehmer geleistet haben will, zu bezahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen möglich, Darlegungs- und Beweislast?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitsvergütung bzw. Überstundenabgeltung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Darlegungslast von Lkw-Fahrern zu geleisteten Überstunden - Angabe an welchen Tagen welche Tour wann begonnen und wann beendet wurde

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Für beide Voraussetzungen - einschließlich der Anzahl geleisteter Überstunden - trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21, juris = NZA-RR 2017, 233; BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18 = NZA 2015, 1002; BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 und 15, juris = NZA 2013, 1100).

    b) Behauptet der Arbeitnehmer eine ausdrückliche Anordnung von Überstunden, muss er vortragen, wer wann auf welche Weise wie viele Überstunden angeordnet hat (BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16, juris = NZA 2013, 1100).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17, juris = NZA 2013, 1100).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Für beide Voraussetzungen - einschließlich der Anzahl geleisteter Überstunden - trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21, juris = NZA-RR 2017, 233; BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18 = NZA 2015, 1002; BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 und 15, juris = NZA 2013, 1100).

    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2017, 233; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 28 = NJW 2012, 2680).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 5 Sa 357/17

    Kündigungsschutzklage - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Hinblick

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung zu unterbleiben, da ein unvollständiger Sachvortrag nicht durch das Angebot eines unzulässigen Ausforschungsbeweises ersetzt werden kann (BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 23, juris = ZTR 2015, 538; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Februar 2018 - 5 Sa 357/17 - Rn. 29, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19

    Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatz - Ermittlungskosten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Die Darlegungs- und Beweislast sowohl für die Pflichtverletzung als auch für Vorsatz oder Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 2020 - 19 Sa 46/19 - Rn. 79, juris = NZA-RR 2020, 445; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2020 - 2 Sa 292/19 - Rn. 55, juris).
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung zu unterbleiben, da ein unvollständiger Sachvortrag nicht durch das Angebot eines unzulässigen Ausforschungsbeweises ersetzt werden kann (BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 23, juris = ZTR 2015, 538; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Februar 2018 - 5 Sa 357/17 - Rn. 29, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 7 Sa 96/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Darlegungslast bei einem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Der Arbeitnehmer hat sich im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert zu äußern, sofern der Arbeitgeber Indizien vorträgt, die auf ein haftungsbegründendes Verschulden des Arbeitnehmers hinweisen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2016 - 7 Sa 96/16 - Rn. 35, juris).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 12, juris = NJW 2011, 1096), insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 2 Sa 292/19

    Außerordentliche Kündigung - Schadensersatz - Entwendung von Dieselkraftstoff

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Die Darlegungs- und Beweislast sowohl für die Pflichtverletzung als auch für Vorsatz oder Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 2020 - 19 Sa 46/19 - Rn. 79, juris = NZA-RR 2020, 445; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2020 - 2 Sa 292/19 - Rn. 55, juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2017, 233; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 28 = NJW 2012, 2680).
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
    Lässt sich der Arbeitgeber nicht substantiiert ein, gilt der Sachvortrag des Arbeitnehmers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, juris = NZA 2019, 1361).
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2022 - 8 Sa 160/21

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast bei Arbeitnehmerhaftung

    Der Arbeitnehmer hat sich im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert zu äußern, sofern der Arbeitgeber Indizien vorträgt, die auf ein haftungsbegründendes Verschulden des Arbeitnehmers hinweisen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20. Oktober 2020 - 5 Sa 48/20 -, Rn. 36; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2016 - 7 Sa 96/16 - Rn. 35 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21

    Rückzahlung einbehaltener Gelder - Schadensersatzansprüche im beendeten

    Aus § 241 Abs. 2 BGB ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen (LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. Oktober 2020 - 5 Sa 48/20 - Rn. 37 mwN., juris).
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