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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2020 - 2 Sa 137/19 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.01.2020 - 2 Sa 137/19 (https://dejure.org/2020,4747)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 2 Sa 137/19 (https://dejure.org/2020,4747)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 138 ZPO, § 1 Abs 2 KSchG
Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung - Substantiierungspflicht des Arbeitgebers beim Bestreiten des Kündigungsgrundes - IWW
§ 23 KSchG, § 9 KSchG, § 1 KSchG, § 615 BGB, § 97 ZPO, § 72 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung - Substantiierungspflicht Arbeitgeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Verhaltensbedingte Kündigung; Darlegungslast - Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung; Substantiierungspflicht des Arbeitgebers beim Bestreiten des Kündigungsgrundes durch den Arbeitnehmer - rechtsportal.de
BGB § 615 ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Gründe einer verhaltensbedingten Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 11.04.2019 - 5 Ca 1201/18
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2020 - 2 Sa 137/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2015 - 2 Sa 5/15
Ordentliche Kündigung - fehlerhafte Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2020 - 2 Sa 137/19
Wenn die Beklagte aber schon keine Tatsachen vorträgt, um die von ihr gegenüber dem Kläger erhobenen Vorwürfe zu untermauern, kann das Gericht auch keine Zeugen vernehmen (so auch bereits LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. Juni 2015 - 2 Sa 5/15 - in einem Rechtsstreit gegen die Beklagte mit ähnlich oberflächlichem Vortrag zu dem Kündigungsgrund).