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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21 (https://dejure.org/2022,29118)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.06.2022 - 2 Sa 73/21 (https://dejure.org/2022,29118)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 2 Sa 73/21 (https://dejure.org/2022,29118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Anl 1a VergGr IVa Fallgr 1b BAT-O, Anl 1 Teil A Abschn I Nr 3 Entgeltgr 11 TVöD, Anl 3 TVÜ-VKA, § 12 TVöD, § 29 Abs 1 TVÜ-VKA
    Eingruppierung - Sachgebietsleitung Kommunale Abfallentsorgung - BAT-O/TVöD-V

  • IWW

    Anlage 1a zum BAT-O, § 9 AbfWG M-V, § 23 Abs. 1 Nr. 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, Verordnung (EU) Nr. 1336/2013, Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG, 2009... /81/EG, § 37 TVöD, § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 37 Abs. 1 TVöD, § 12 Abs. 2 TVöD, § 17 Abs. 4 Satz 1 des TVöD, § 17 Abs. 4 Satz 3 TVöD, § 14 TVöD, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2b ArbGG, § 519 ZPO, §§ 64 Abs. 6 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 22, 23 BAT-O, Anlage 1a zum BAT, § 22 BAT, §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 92, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung; Sachgebietsleitung; Kommunale Abfallentsorgung; Entgeltgruppe 11; Leitungstätigkeit; Arbeitsvorgang; Zusammenhangstätigkeit; gründliche; umfassende Fachkenntnisse; selbstständige Leistungen; besondere Schwierigkeit und Bedeutung; Überleitung; ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung; Sachgebietsleitung; Kommunale Abfallentsorgung; Entgeltgruppe 11; Leitungstätigkeit; Arbeitsvorgang; Zusammenhangstätigkeit; gründliche; umfassende Fachkenntnisse; selbstständige Leistungen; besondere Schwierigkeit und Bedeutung; Überleitung; ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingruppierungssystematik im TVöD-V/VKA; Bestimmung des Arbeitsvorgangs als Bezugspunkt der tariflichen Eingruppierung; Leitungstätigkeit in der Regel als einheitlicher Arbeitsvorgang; Keine gesonderte Bewertung von Zusammenhangstätigkeiten zur Leitungstätigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Eine Pauschale, summarische Prüfung ist ausreichend, soweit die Tätigkeiten des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig sind und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 21, juris).

    Die Bedeutung muss - auf Grund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal - zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den voranstehenden Vergütungsgruppen führen (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 26, 27, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37, juris).

    Die Tätigkeit ist nach Inhalt, Art und Ausgestaltung der wesentliche Bezugspunkt des wertenden Vergleichs und daher im Einzelnen präzise darzustellen (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 31, juris).

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen im rechtlich nicht ganz unerheblichen Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG, Urteil vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27, juris).

    Nach der Protokollerklärung zu § 29 a Abs. 1 TVÜ-VKA gilt die Zuordnung zu der Entgeltgruppe des TVöD nach der Anlage 1 oder Anlage 3 TVÜ-VKA in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung als Eingruppierung im Sinne dieser Bestimmung (BAG, Urteil vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 13, juris).

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18 m. w. N., juris).

    Die Bedeutung muss - auf Grund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal - zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den voranstehenden Vergütungsgruppen führen (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 26, 27, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37, juris).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Die Bedeutung muss - auf Grund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal - zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den voranstehenden Vergütungsgruppen führen (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 26, 27, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37, juris).
  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 142/19

    Eingruppierung eines Leitstellendisponenten - Stellenbeschreibung und Bestimmung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Zwar kann eine vom Arbeitgeber erstellte Stellenbeschreibung als Grundlage für die Bestimmung von Arbeitsvorgängen dienen (BAG, Urteil vom 10.06.2020 - 4 AZR 142/19 - Rn. 15, juris), die Klägerin legt aber nicht einmal eine solche vor.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 09.09.2020 - 4 AZR 196/20 - Rn. 23, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Eingruppierung einer Leiterin eines Behindertenzentrums nach der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Besonders verantwortungsvoll im tariflichen Sinne ist nämlich eine Arbeit vor allem dann, wenn eine Position mit Führungsaufgaben für Untergebene wahrgenommen wird und damit eine Zuständigkeit für das Funktionieren einer ganzen Einheit besteht (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.05.2009 - 5 Sa 266/08 - Rn. 39, juris).
  • BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79

    Besonders schwierige Tätigkeiten - Breite des fachlichen Wissens -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Damit wirkt sich die Tätigkeit der Klägerin erheblich auf den Personaleinsatz und richtungsweisend auf die Durchführung der Arbeit der Beschäftigungsbehörde aus wie etwa bei einem Referatsleiter, der alle sein Referat betreffenden Grundsatzfragen richtungsweisend selbst entscheidet und damit die Tätigkeit der Referatsmitarbeiter bestimmt und die Weichen für die Zukunft stellt (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1982 - 4 AZR 466/79 - Rn. 35, juris).
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit der Klägerin als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (BAG, Urteil vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - Rn. 53, juris).
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen im rechtlich nicht ganz unerheblichen Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG, Urteil vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27, juris).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95

    Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2023 - 6 Sa 139/22

    Darlegungs- und Beweislast; Die Hälfte; Ein Drittel; Darlegungs- und Beweislast;

    Durch all diese Tätigkeiten stellt die Klägerin insgesamt sicher, dass sämtliche personalrechtlichen Angelegenheiten der Mitarbeitenden des Fachbereiches rechtlich einwandfrei, sach- und bedarfsgerecht erledigt werden (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.6.2022 - 2 Sa 73/21 - Rn. 154-157).
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