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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21 (https://dejure.org/2022,22071)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.06.2022 - 5 Sa 256/21 (https://dejure.org/2022,22071)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 5 Sa 256/21 (https://dejure.org/2022,22071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 626 Abs 1 BGB, § 3 Abs 1 S 2 TV-L, Art 33 Abs 2 GG
    Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung - Grundschullehrer

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 626 BGB, § 62 PersVG M-V, § 626 Abs. 1 BGB, § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 33 Abs. 2 GG, § 34 Abs. 2 TVöD-AT, § 2 Abs. 1 SchulG M-V, § 3 Nr. 8, 9, 10, 11, 13 und 14 SchulG M-V, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, Art. 103 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 10 Abs. 1 Satz 1 DSG M-V, § 68 Abs. 7 PersVG M-V, § 68 Abs. 1 Nr. 2 PersVG M-V, § 62 Abs. 1 PersVG M-V, § 62 Abs. 2 Satz 1 PersVG M-V, § 62 Abs. 2 Satz 3 PersVG M-V, § 102 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 62 Abs. 2, § 68 Abs. 1 Ziffer 2 PersVG M-V, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; außerordentlich; freiheitlich demokratische Grundordnung; Antisemitismus; Nordkreuz; Prepper; Grundschullehrer; Personalratsanhörung; Nichtmehrwissen; Verwertungsverbot; Datenschutz - Außerordentliche Kündigung wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich ...

  • rechtsportal.de

    Kündigung; außerordentlich; freiheitlich demokratische Grundordnung; Antisemitismus; Nordkreuz; Prepper; Grundschullehrer; Personalratsanhörung; Nichtmehrwissen; Verwertungsverbot; Datenschutz - Außerordentliche Kündigung wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Grundschullehrers wegen fehlenden Bekenntnisses ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Grundschullehrers wegen Verbreitung antisemitischer Inhalte in einem geheimen Netzwerk; Zulässigkeit des Bestreitens mit "Nichtmehrwissen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    (BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 16, juris = ZTR 2013, 261).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen kann ein Grund für eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 18, juris = ZTR 2013, 261; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Februar 2022 - 10 Sa 66/21 - Rn. 38, juris = NZA-RR 2022, 262).

    Auch außerhalb ihrer Arbeitszeit sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal zu verhalten und auf dessen berechtigte Integritätsinteressen in zumutbarer Weise Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 17, juris = ZTR 2013, 261).

    Die Regelung beschreibt aber zugleich das notwendige Maß an Verfassungstreue, das ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mitbringen muss, um seine Arbeitsaufgaben vertragsgerecht zu erfüllen; mit diesen Anforderungen ist die Verfassungstreue Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Abs. 2 GG (BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19, juris = ZTR 2013, 261).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).

    Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der - fiktiven - Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, juris = NZA 2019, 445).

    Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, juris = NZA 2019, 445).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, juris = NZA 2019, 445).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Der Arbeitgeber hat dem Personalrat grundsätzlich die Personalien des zu kündigenden Arbeitnehmers, die Beschäftigungsdauer, die Kündigungsart sowie die Kündigungsgründe mitzuteilen (BAG, Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - Rn. 44, juris = ZTR 2003, 410; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Januar 2010 - 5 Sa 210/09 - Rn. 44, juris).

    (BAG, Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - Rn. 44, juris = ZTR 2003, 410; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. September 2019 - 3 Sa 527/16 - Rn. 413, juris; LAG Schleswig-Holstein, Teilurteil vom 25. April 2013 - 5 Sa 309/12 - Rn. 52, juris).

    Eine Kündigung ist nicht nur unwirksam, wenn eine Unterrichtung vollständig unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 13, juris = ZTR 2012, 159; BAG, Urteil vom 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 36, juris = PersV 2006, 297; BAG, Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - Rn. 44, juris = ZTR 2003, 410).

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann ein Angestellter die Verfassung schon dadurch "wahren", dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft (BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 30, juris = ZTR 2011, 739).

    Von Bedeutung kann auch das persönliche Verfassungsverständnis des Arbeitnehmers und das Fehlen der Bereitschaft sein, sich von verfassungsfeindlichen Zielen der Organisation, der er angehört oder für die er eintritt, zu distanzieren (BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 31, juris = ZTR 2011, 739; LAG Köln, Urteil vom 23. Juli 2020 - 8 Sa 57/20 - Rn. 109, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 2 TVöD-AT Personenbedingte Kündigung Nr. 5).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Die Anhörung soll dem Personalrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern ggf. eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 25, juris = NJW 2017, 684).

    Schildert er dem Personalrat bewusst einen solchen irreführenden Kündigungssachverhalt, der sich bei der Würdigung durch den Personalrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann, ist die Anhörung unzureichend und die Kündigung unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 43, juris = NZA 2020, 647; BAG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 26, juris = NJW 2017, 684).

  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, vor allem des Rechts der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - BVerfGE 2, 1, Rn. 38; VerfG des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2022 - 94/20 - Rn. 73, juris; VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1298/20 HGW - Rn. 56, juris).

    Zudem gab es in diesem Zusammenhang Disziplinarmaßnahmen, die mit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endeten (VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1298/20 HGW - juris; VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1301/21 HGW - juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 4 Sa 19/19

    Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Äußerungen - Bestreiten mit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Es muss einer Prozesspartei möglich sein, Tatsachen, die sie zum Zeitpunkt ihres Prozessvortrages nicht mehr weiß und auch nicht zumutbar durch Nachforschungen feststellen kann, mit "Nichtmehrwissen" zu bestreiten (BAG, Urteil vom 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 32, juris = ZTR 2015, 44; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 2020 - 4 Sa 19/19 - Rn. 30, juris = NZA-RR 2020, 253).

    Die Partei muss glaubhaft machen, dass sie sich nicht mehr erinnern kann (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - Rn. 20, juris = NJW 1995, 130; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 2020 - 4 Sa 19/19 - Rn. 30, juris = NZA-RR 2020, 253).

  • BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20

    Urteil des Landgerichts Schwerin im Prozess gegen einen Polizeibeamten des Landes

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Am 28.08.2017 fand bei Herrn M. G. eine Durchsuchung statt, bei der zwei Übungsgranaten aus Beständen der Bundeswehr, 18 Schuss Kriegswaffenmunition sowie 2.997 Schuss ursprünglich an Bundes- und Landesministerien ausgelieferte Munition sichergestellt wurden, für die er jeweils die erforderliche Erlaubnis nicht besaß (BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - 6 StR 235/20 - Rn. 3, juris).

    Die Revision der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos (BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - 6 StR 235/20 - juris).

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Eine Kündigung ist nicht nur unwirksam, wenn eine Unterrichtung vollständig unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 13, juris = ZTR 2012, 159; BAG, Urteil vom 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 36, juris = PersV 2006, 297; BAG, Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - Rn. 44, juris = ZTR 2003, 410).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
    Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Störung auch noch in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat (BAG, Urteil vom 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 15, juris = NZA 2010, 628; BAG, Urteil vom 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - Rn. 37, juris = NZA 2002, 325; LAG Köln, Urteil vom 16. September 2020 - 5 Sa 658/19 - Rn. 63, juris = LAGE § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 12).
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 5 Sa 658/19

    Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit wegen

  • RG, 12.10.1921 - 94/20

    1. Inwieweit sind die Vorschriften des StGB. über Hochverrat durch die

  • VG Schwerin, 28.01.2022 - 3 B 1600/21

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen waffenrechtliche Verfügungen im

  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 10 Sa 66/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - politische Loyalitätspflicht - Polizei

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

  • LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20

    Außerordentliche Kündigung; Verfassungstreue; Ordnungsdienst; Kommune;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 5 Sa 309/12

    Kündigung, außerordentlich, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2010 - 5 Sa 210/09

    Kündigung, außerordentlich, Personalrat, Anhörung, Umstände, entlastende,

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Hierdurch wird die allen Arbeitnehmern obliegende Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB konkretisiert (BAG 06.09.2012 ‒ 2 AZR 372/11, NZA-RR 2013, 441, 442, Rn. 16; jüngst LAG Baden-Württemberg 02.02.2022 ‒ 10 Sa 66/21, NZA-RR 2022262, 264, Rn. 29; LAG Mecklenburg-Vorpommern 21.06.2022 ‒ 5 Sa 256/21, BeckRS 2022, 21207, Rn. 35; Wagner, öAT 2021, 183, 184).

    Dabei können Lehrer durchaus zu den Beschäftigten gehören, an deren Verfassungstreue wegen ihrer Tätigkeit die gleichen oder zumindest ähnliche Anforderungen zu stellen sind wie an die von in vergleichbarer Stellung beschäftigten Beamten (BAG 12.05.2011 a.a.O., Rn. 31; siehe auch LAG Berlin-Brandenburg 11.05.2021 ‒ 8 Sa 1655/20, BeckRS 2021, 10591, Rn. 47 f.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 21.06.2022 ‒ 5 Sa 256/21, BeckRS 2022, 21207, Rn. 38; Wagner, öAT 2021, 183, 184; Juncker, öAT 2018, 4, 5; Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl. 2015, § 22 Rn. 673; Niemann, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl. 2022, § 626 BGB Rn. 126; Polzer/Powietzka, NZA 2000, 970, 974, jeweils m.w.N.).

    Selbst von solchen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die "nur" eine so genannte einfache politische Loyalitätspflicht trifft, verlangt diese die Gewähr, nicht selbst aktiv verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder darauf auszugehen, den Staat, die Verfassung oder ihre Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (BAG 12.05.2011 a.a.O., Rn. 61; BAG 06.09.2012 a.a.O., Rn. 17; siehe auch schon BAG 05.08.1982 ‒ 2 AZR 1136/79, NJW 1983, 779, 782, unter IV. der Gründe; jüngst LAG Baden-Württemberg 02.02.2022 ‒ 10 Sa 66/21, NZA-RR 2022, 262, 264, Rn. 30; LAG Mecklenburg-Vorpommern 21.06.2022 ‒ 5 Sa 256/21, BeckRS 2022, 21207, Rn. 36).

    Verletzungen dieser (sei es gesteigerten, sei es einfachen) Loyalitätspflicht können ebenfalls "an sich" geeignet sein, die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den öffentlichen Arbeitgeber nach § 626 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 06.09.2012 a.a.O., Rn. 18; LAG Mecklenburg-Vorpommern 21.06.2022 ‒ 5 Sa 256/21, BeckRS 2022, 21207, Rn. 35).

  • VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19

    Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, vor allem des Rechts der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 38; VerfG des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2022 - 94/20 -, juris Rn. 73; VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1298/20 HGW -, juris Rn. 56; LAG M-V, Urteil vom 21. Juni 2022 - 5 Sa 256/21 -, juris Rn. 48).

    Sie befindet sich nicht in einem besonderen Dienst- oder Treueverhältnis zum Staat; sie ist weder Beamtin oder Beamter, für die bereits aus Art. 33 Abs. 5 GG eine Verfassungstreuepflicht folgt (vgl. auch § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz), noch Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (vgl. für diese § 3 Abs. 1 Satz 2 TVL/§ 41 Satz 2 TVöD; zur Kündigung eines angestellten Grundschullehrers wegen erheblicher Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Juni 2022 - 5 Sa 256/21 - juris).

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