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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20   

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https://dejure.org/2021,54467
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20 (https://dejure.org/2021,54467)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.09.2021 - 2 Sa 289/20 (https://dejure.org/2021,54467)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. September 2021 - 2 Sa 289/20 (https://dejure.org/2021,54467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 611a Abs 2 BGB, § 612 BGB, EGRL 88/2003
    Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - ehrenamtliche Tätigkeit - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    Art. 3, 5, 6 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 4 Abs. 1, Art. 11 Abs. 3, Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie 89/391/EWG, § 27 Abs. 1 RundfG M-V, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 60 Abs. 4 ArbGG, § 547 Ziff. 6 ZPO, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG, § 611 a Abs. 2 BGB, § 612 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 614 BGB, §§ 611 a, 612 BGB, § 130 Nr. 3, Nr. 4 ZPO, RL 2003/88/EG, § 68 ArbGG, Art. 19 abs. 4 GG, § 60 Abs. 3 ArbGG, §§ 97, 516 Abs. 3 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a; BGB § 612 ; BGB § 614
    Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Normalarbeitszeit; Überstundenleistung; ehrenamtliche Tätigkeit; Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a; BGB § 612 ; BGB § 614
    Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Normalarbeitszeit; Überstundenleistung; ehrenamtliche Tätigkeit; Darlegungs- und Beweislast

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kein Lohn ohne Arbeit; Darlegungs- und Beweislast für Erbringung vertragsgemäßer Tätigkeit; Darlegungs- und Beweislast für geleistete Überstunden; Veranlassung von Mehrarbeit durch Arbeitgeber; Ansprüche eines Programmleiters im Radio

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
    Für eine ausdrückliche Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer vortragen, wer, wann, auf welche Weise, wie viele Überstunden angeordnet hat (BAG, Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 ff., juris).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (BAG, Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17, juris).

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer darlegen, wer, wann, auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein (BAG, Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19, juris).

    Erst wenn dieses feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers, darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat (BAG, Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21, juris).

    Erst wenn der Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen hinsichtlich der Arbeitsleistung konkretisiert und mit einem Hinweis auf eine Überstundenleistung verbindet, ist der Arbeitgeber gehalten, dem nachzugehen und ggf. gegen nicht gewollte Überstunden einzuschreiten (BAG, Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 22, juris).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
    Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 a Abs. 2 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er vertragsgemäße Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 26, juris).

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammen zu suchen (BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, juris).

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1583/03

    Urteilsabsetzung nach über fünf Monaten durch einen zwischenzeitlich in den

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
    Die Klägerin weist selbst darauf hin, dass eine Zurückverweisung gemäß § 68 ArbGG bei unterlassener bzw. verspäteter Urteilsabsetzung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG, Beschluss vom 24.04.1996 - 5 AZN 970/95 - Rn. 3, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2004 - 12 Sa 1583/03 - Rn. 33 ff., juris).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
    4 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip gewährleisten überhaupt einen Instanzenzug (BVerfG, Urteil vom 04.07.1995 -1 BvF 2/86 - Rn. 161, juris).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZN 970/95

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
    Die Klägerin weist selbst darauf hin, dass eine Zurückverweisung gemäß § 68 ArbGG bei unterlassener bzw. verspäteter Urteilsabsetzung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG, Beschluss vom 24.04.1996 - 5 AZN 970/95 - Rn. 3, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2004 - 12 Sa 1583/03 - Rn. 33 ff., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20

    Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
    Art. 31 Abs. 2 GRCh sieht nicht vor, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung pauschal oder gar unsubstantiiert behaupteter Überstunden hätte und verfolgt auch nicht diesen Regelungszweck (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2021 - 8 Sa 169/20 - Rn. 124, juris).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
    Verlangt der Arbeitnehmer gestützt auf § 612 Abs. 1 BGB weitere Vergütung, treffen ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, (a) über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet zu haben und (b) dass die Leistung von Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst worden oder sie ihm zumindest zuzurechnen ist (BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21, juris).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99

    Urteil ohne Gründe

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
    Ein erst nach Ablauf von fünf Monaten seit seiner Verkündung mit allen richterlichen Unterschriften zur Geschäftsstelle des Gerichts gelangtes vollständig abgesetztes Urteil ist als ein Urteil ohne Entscheidungsgründe anzusehen (§ 60 Abs. 4 ArbGG, § 547 Ziff. 6 ZPO; vgl. BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 350/99 - Rn. 14, juris).
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