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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21   

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https://dejure.org/2022,7377
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21 (https://dejure.org/2022,7377)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.03.2022 - 5 Sa 169/21 (https://dejure.org/2022,7377)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. März 2022 - 5 Sa 169/21 (https://dejure.org/2022,7377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 12 TV-L, § 242 BGB, Anl A Teil I Entgeltgr 11 TV-L, Anl A Teil I Entgeltgr 9 TV-L
    Eingruppierung TV-L - betriebswirtschaftliche Beraterin einer Handwerkskammer - einheitlicher Arbeitsvorgang - besondere Schwierigkeit - Heraushebungsmerkmal

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Arbeitsvorgangs als Bezugspunkt der tariflichen Eingruppierung im TV-L ; Anforderungen an eine "besondere Schwierigkeit" eines Arbeitsvorgangs in der Systematik des § 12 TV-L ; Grundsatz der Tarifautomatik im Eingruppierungsrecht

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Arbeitsvorgangs als Bezugspunkt der tariflichen Eingruppierung im TV-L; Anforderungen an eine "besondere Schwierigkeit" eines Arbeitsvorgangs in der Systematik des § 12 TV-L; Grundsatz der Tarifautomatik im Eingruppierungsrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., juris = AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris = ZTR 2021, 456).

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 31, juris = ZTR 2021, 456; BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36, juris = ZTR 2009, 479).

  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., juris = AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris = ZTR 2021, 456).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21
    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 31, juris = ZTR 2021, 456; BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36, juris = ZTR 2009, 479).
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21
    Unter Verantwortung ist die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (BAG, Urteil vom 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38, juris = ZTR 2020, 520; BAG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26, juris = ZTR 2015, 642).
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21
    Unter Verantwortung ist die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (BAG, Urteil vom 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38, juris = ZTR 2020, 520; BAG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26, juris = ZTR 2015, 642).
  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verhalten der einen Seite - bewusst oder unbewusst - für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand des Bisherigen geschaffen worden ist (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 4 AZR 576/16 - Rn. 21 = NZA 2018, 601).
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