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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 5 Sa 29/22   

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https://dejure.org/2022,38010
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 5 Sa 29/22 (https://dejure.org/2022,38010)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.11.2022 - 5 Sa 29/22 (https://dejure.org/2022,38010)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. November 2022 - 5 Sa 29/22 (https://dejure.org/2022,38010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Eingruppierung - Tarifauslegung - Entgeltrahmentarifvertrag Metall- und Elektroindustrie Küste - Ingenieur für Nachrichtentechnik

  • IWW

    § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 92 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1
    Eingruppierung; Entgeltrahmenabkommen; Entgeltrahmentarifvertrag; ERA ; Metallindustrie; Elektroindustrie; Anforderung; Wertigkeit; prägend; Aufgabengebiet; Aufgabenbereich; komplex; Ingenieur; Elektrotechnik; Nachrichtentechnik - Eingruppierung nach ...

  • rechtsportal.de

    TVG § 1
    Eingruppierung eines DSL-Lab-Engineers nach dem Entgeltrahmentarifvertrag für den Bereich NORDMETALL

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingruppierung eines DSL-Lab-Engineers nach dem Entgeltrahmentarifvertrag für den Bereich NORDMETALL

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 5 Sa 29/22
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z. B. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21, juris = ZTR 2022, 155; BAG, Urteil vom 13. Juli 2021 - 3 AZR 363/20 - Rn. 23, juris = NZA 2021, 1504).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20

    Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 5 Sa 29/22
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z. B. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21, juris = ZTR 2022, 155; BAG, Urteil vom 13. Juli 2021 - 3 AZR 363/20 - Rn. 23, juris = NZA 2021, 1504).
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