Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 2 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 4 KSchG
Einzelfallentscheidung - Außendienstmitarbeiter - Änderungskündigung wegen erhöhtem Abrechnungsaufwand - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Änderungskündigung bei unzureichenden Darlegungen eines Kündigungsgrundes; Erledigung des Verfahrenshindernisses der doppelten Rechtshängigkeit durch Klagerücknahme
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 2
Unwirksame Änderungskündigung bei unzureichenden Darlegungen eines Kündigungsgrundes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 09.05.2017 - 11 Ca 11/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Die Bestimmung des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO dient dazu, mehrfache und einander möglicherweise widersprechende Entscheidungen der Gerichte zu vermeiden und den Klagegegner davor zu schützen, mit mehreren sachlich identischen Verfahren überzogen zu werden (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2000, 9 AZR 1/00, Rn. 18 m.w.N. zitiert nach juris).Auch wenn das Verfahrenshindernis doppelter Rechtshängigkeit von Amts wegen sogar noch in der Revisionsinstanz zu beachten wäre (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2000, 9 AZR 1/00 aaO Rn. 15), liegt eine derartige doppelte Rechtshängigkeit gerade nicht vor.
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Die zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Änderungskündigung notwendigen dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG, Urteil vom 15.01.2000, 2 AZR 641/07, BAG, Urteil vom 23. Juni 2005, 2 AZR 642/05, BAG, Urteil vom 22. April 2004, 2 AZR 385/03, zitiert jeweils nach juris). - BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00
Auslegung einer Kündigungserklärung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot nicht derart konkret gefasst, d.h. eindeutig bestimmt, dass dieser die Folgen der Vertragsabänderung absehen könnte (BAG, Urteil vom 17. Mai 2001, 2 AZR 460/00, Rn. 40 f, zitiert nach juris).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Dies gilt sowohl bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen etwa im Falle eines Tarifwechsels als auch beim Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 12. Januar 2006, 2 AZR 126/05, Rn. 21, zitiert nach juris). - BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Da der Arbeitnehmer von Gesetzes wegen innerhalb einer kurzen Frist auf das Vertragsangebot des Arbeitgebers reagieren und sich entscheiden muss, ob er die geänderten Arbeitsbedingungen ablehnt oder mit oder ohne Vorbehalt annimmt, ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung des BAG schon im Interesse der Rechtssicherheit zu fordern, dass mit dem Änderungsangebot zweifelsfrei klargestellt wird, zu welchen neuen Arbeitsbedingungen das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Arbeitgebers fortbestehen soll (BAG, Urteil vom 21.09.2006, 2 AZR 120/06, Rn. 24, zitiert nach juris). - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92
Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Die durch § 4 KSchG bezweckte Warnung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer wolle sich gegen eine bestimmte Kündigung zur Wehr setzen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 31. März 1993, 2 AZR 467/92, zitiert nach juris) wird grundsätzlich auch durch eine unzulässige Klage erreicht (ebenso BAG…, Urteil vom 26. September 2013, 2 AZR 682/12, Rn. 40, zitiert nach juris). - BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Die zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Änderungskündigung notwendigen dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG, Urteil vom 15.01.2000, 2 AZR 641/07, BAG, Urteil vom 23. Juni 2005, 2 AZR 642/05, BAG, Urteil vom 22. April 2004, 2 AZR 385/03, zitiert jeweils nach juris). - BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08
Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Es fehlt insofern bereits an einem dringenden betrieblichen Erfordernis (ebenso BAG, Urteil vom 8. Oktober 2009, 2 AZR 235/08, Rn. 27, zitiert nach juris). - BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17
Die durch § 4 KSchG bezweckte Warnung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer wolle sich gegen eine bestimmte Kündigung zur Wehr setzen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 31. März 1993, 2 AZR 467/92, zitiert nach juris) wird grundsätzlich auch durch eine unzulässige Klage erreicht (ebenso BAG, Urteil vom 26. September 2013, 2 AZR 682/12, Rn. 40, zitiert nach juris).