Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 166/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11992
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 166/17 (https://dejure.org/2018,11992)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.01.2018 - 2 Sa 166/17 (https://dejure.org/2018,11992)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 2 Sa 166/17 (https://dejure.org/2018,11992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteinladung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers zum Vorstellungsgespräch bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils eines öffentlichen Arbeitgebers; Unbegründete Entschädigungsklage bei verspäteter Mitteilung des Erwerbs einer dem Anforderungsprofil ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichteinladung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers zum Vorstellungsgespräch bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils eines öffentlichen Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zu Einladung eines Schwerbehinderten zu Vorstellungsgespräch bei Nichterfüllung der fachlichen Kriterien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 166/17
    Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern folgt dem Arbeitsgericht Stralsund, sieht von einer nur wiederholenden Begründung gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG ab und weist nur wegen des weiteren Vortrags in der Berufungsbegründung und den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung auf Folgendes unter Bezugnahme auch auf die von beiden Parteien zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 11.08.2016 (Urteil vom 11.08.2016, 8 AZR 375/15, zitiert nach juris) hin:.

    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhanges sind alle Umstände des Rechtsstreites im Sinne einer Gesamtbetrachtung und Gesamtwürdigung des Sachverhaltes zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 11.08.2016, a.a.O., Rn. 22, mit weiteren Nachweisen).

    Die Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch ist nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht interessiert zu sein (BAG, Urteil vom 11.08.2016, aaO. Rn 25).

    Er hat das Anforderungsprofil ausschließlich nach objektiven Kriterien anzufertigen (vgl. BAG, Urteil vom 11.08.2016, a.a.O., Rn. 35 mit weiteren Nachweisen).

    Auch in einem solchen Fall besteht für den öffentlichen Arbeitgeber regelmäßig keine Verpflichtung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (BAG, Urteil vom 11.08.2016, a.a.O., Rn. 38).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht