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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15   

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https://dejure.org/2016,33829
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15 (https://dejure.org/2016,33829)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.02.2016 - 2 Sa 197/15 (https://dejure.org/2016,33829)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 2 Sa 197/15 (https://dejure.org/2016,33829)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - Altersdiskriminierung

  • IWW

    § 22 Ziffer 2 MTV, § 10 AGG, § ... 417 SGB III, § 418 Absatz 1 SGB III, § 22 MTV, §§ 1, 3 Absatz 1, § 7 AGG, § 22 Absatz 2 MTV, § 7 Absatz 2 AGG, § 3 Absatz 1 Satz 1 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 26 TVöD, § 418 SGB III, § 418 Absatz 2 SGB III, §§ 417, 418 SGB III, Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG, § 10 Satz 3 AGG, § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG, 7 AGG, Artikel 9 Absatz 3 GG, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligungsfreie Tarifregelung einer Klinik zur Gewährung eines um zwei Tage erhöhten Urlaubsanspruchs für ältere Beschäftigte; Unbegründete Feststellungsklage einer Krankenschwester zur Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 1; AGG § 10
    Alter; Diskriminierung; Urlaub; "ältere Beschäftigte" - Keine Altersdiskriminierung duch Gewährung von Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr nach § 22 Manteltarifvertrag Damp vom 12. Dezember 2006

  • rechtsportal.de

    Benachteiligungsfreie Tarifregelung einer Klinik zur Gewährung eines um zwei Tage erhöhten Urlaubsanspruchs für ältere Beschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2015 - 5 Sa 168/14

    Wirksamkeit - Klausel Haustarifvertrag - unterschiedliche Urlaubsdauer bei

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    Die Urlaubsregelung in § 22 MTV ist nicht nach § 7 Absatz 2 AGG wegen unzulässiger Altersdiskriminierung unwirksam und führt somit nicht bezüglich der Dauer des Urlaubs zu der gewünschten Anpassung nach oben (so schon auf denselben Tarifvertrag allerdings auf eine andere Klinik bezogen LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 168/14 - LAGE § 10 AGG Nr. 14 = PflR 2015, 528).

    Diese sind im Klinikbereich einerseits durch die vom Modell des Arbeitszeitgesetzes abweichenden sehr ungünstigen Arbeitszeiten mit Wechselschichtarbeit, Nachtarbeit und Arbeit an Wochenenden und Feiertagen gekennzeichnet (so schon LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 aaO).

    Da der MTV für alle Kliniken des seinerzeitigen Klinikkonzerns und damit auch für die vielen Akutkliniken gelten sollte, muss ergänzend auch auf die bisweilen schweren körperlichen Belastungen der im Pflegebereich tätigen Beschäftigten abgestellt werden (so schon LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 aaO).

    Die dem zu Grunde liegende Bewertung wird vom Berufungsgericht geteilt (so schon LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 aaO).

    Durch die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage erhalten die Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten, sich von den Mühen der Arbeit zu erholen, was es erleichtert, während der Arbeitstage den Anforderungen der Arbeit zu genügen (so schon LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 aaO).

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    Wenn eine Tarifregelung die Urlaubsdauer nach dem Lebensalter staffelt, liegt die Annahme nahe, die Tarifvertragsparteien hätten einem mit zunehmendem Alter gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Beschäftigter Rechnung tragen wollen (BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10; BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12).

    Zutreffend hat das Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang betont, dass eigentlich das gesamte System der sozialen Alterssicherung in Deutschland auf der Annahme aufbaut, dass es mit zunehmendem Lebensalter schwerer falle, den beruflichen Anforderungen zu genügen (BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - AP Nr. 7 zu § 10 AGG = NJW 2015, 1324 = DB 2015, 748).

    Verabreden die Sozialpartner auf nationaler Ebene sozialpolitisch motivierte Regelungen - hier zutreffend - steht ihnen beim gegenwärtigen Stand des Unionsrecht bei der Festlegung der Maßnahmen zur Verwirklichung der angestrebten Ziele ein weiter Gestaltungspielraum zu, der von den Gerichten bei der Bewertung der verabredeten Maßnahmen zu respektieren ist (BAG 21. Oktober 2014 aaO, juris-Randnummer 18).

    § 10 AGG ist daher unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen (BAG 22. Oktober 2015 aaO; BAG 21. Oktober 2014 aaO).

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert unter anderem das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - ArbR 2016, 221; BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14).

    § 10 AGG ist daher unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen (BAG 22. Oktober 2015 aaO; BAG 21. Oktober 2014 aaO).

    Diese dürfen nicht so groß sein, dass sich der legitime Schutzgedanke tatsächlich als nicht erlaubte Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer darstellt (BAG 22. Oktober 2015 aaO; BAG 12. April 2016 aaO).

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    Wenn eine Tarifregelung die Urlaubsdauer nach dem Lebensalter staffelt, liegt die Annahme nahe, die Tarifvertragsparteien hätten einem mit zunehmendem Alter gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Beschäftigter Rechnung tragen wollen (BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10; BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12).

    Unstreitig ist insoweit lediglich, dass damit nicht jede ungleiche Behandlung unterschiedlich alter Arbeitnehmer gerechtfertigt werden kann (BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10), vielmehr bedarf es sozusagen eines materiellen Begriffs des "älteren Arbeitnehmers.".

    In diesem Zusammenhang ist dann bezogen auf § 26 TVöD aF der Satz gefallen, dass ein altersbedingt gesteigertes Erholungsbedürfnis bei über 50-jährigen Arbeitnehmern "eher nachvollziehbar" sei (BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - AP Nr. 2 zu § 26 TVöD = NZA 2012, 803 = DB 2012, 1814).

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    Ein unabhängig von Allgemeininteressen verfolgtes Ziel eines Arbeitgebers kann eine Ungleichbehandlung jedoch nicht rechtfertigen (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - AP Nr. 7 zu § 7 AGG = NZA 2015, 1380).
  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert unter anderem das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - ArbR 2016, 221; BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14).
  • LAG Hessen, 17.01.2014 - 14 Sa 646/13

    Mehr Urlaubstage für ältere Beschäftigte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    Gleichwohl ist es bei typisierender Betrachtung gerechtfertigt, bei über 50-Jährigen aufgrund von Skelett-, Muskel-, Lungen-, Herz- und Sinnesfunktionseinbußen von einer abnehmenden Belastbarkeit und als Folge hiervon von einem höheren Regenerationsbedürfnis auszugehen (Hess. LAG 17. Februar 2014 - 14 Sa 646/13 - LAGE § 10 AGG Nr. 11).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    Dieser Erfahrungssatz betrifft auch den Wirkungszusammenhang von erreichtem Lebensalter und Krankheitsanfälligkeit (BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP Nr. 182 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = NZA 2009, 361 = DB 2009, 626).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 192/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
    Parallelentscheidung zum Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern 23. Februar 2016 - 2 Sa 192/15, das vollständig dokumentiert ist.
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 634/16
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 2016 - 2 Sa 197/15 - aufgehoben.
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