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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22 (https://dejure.org/2022,45200)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.08.2022 - 2 Sa 2/22 (https://dejure.org/2022,45200)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. August 2022 - 2 Sa 2/22 (https://dejure.org/2022,45200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 11 Nr 1 KSchG, § 615 S 1 BGB, § 615 S 2 BGB
    Annahmeverzug - Gesamtberechnung - erzielter Zwischenverdienst - Anrechnung - böswilliges Unterlassen

  • IWW

    § 13.3 MTV, § 8 Abs. 2, § ... 64 Abs. 1, 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), § 64 Abs. 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Zivilprozessordnung (ZPO), § 524 Abs. 2 ZPO, §§ 524 Abs. 3, 519 Abs. 2, 4, 520 Abs. 3 ZPO, § 293 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 293 ff BGB, § 11 KSchG, § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG, § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 242 BGB, Artikel 12 GG, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 11 Nr. 3 KSchG, § 115 Abs. 1 SGB X, § 11 Satz 1, Nr. 1 KSchG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 296 Satz 1 BGB, § 295 BGB, §§ 46 Abs. 2, 92 Abs. 1, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Anspruchsentstehung; Anrechnung; Gesamtvergütung; Dispositiionsmaxime - Gesamtberechnung; erzielter Zwischenverdienst; böswilliges Unterlassen

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug; Anspruchsentstehung; Anrechnung; Gesamtvergütung; Dispositiionsmaxime - Gesamtberechnung; erzielter Zwischenverdienst; böswilliges Unterlassen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes während des Annahmeverzugs; Klage auf Differenzbetrag aus der Annahmeverzugsvergütung abzüglich anzurechnendem anderweitigem Verdienst; Vergleichsberechnung zwischen Annahmeverzugsvergütung und anderweitigem Verdienst; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig verdient hat (BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15, juris).(Rn.41).

    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig verdient hat (BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15, juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat an seiner Rechtsprechung der Gesamtbetrachtung festgehalten (BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 02.10.2018 - 5 AZR 376/15 - Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 28, juris,).

    Die bezogene Vergütung für darüber hinaus erbrachte Arbeitsleistungen ist nicht in die Gesamtberechnung einzubeziehen (BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 17, juris).

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Das Bundesarbeitsgericht ist trotz der an seiner Rechtsprechung geäußerten Kritik (LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2010 - 10 Sa 70/10 - Rn. 47, juris) und der damit vertretenen Auffassung, dass keine Berechnung für die gesamte Dauer des Annahmeverzugs durchzuführen ist, sondern eine solche nach Zeitabschnitten, bei der von ihm vertretenen Auffassung geblieben, hat an der Durchführung der Gesamtberechnung nach § 615 Satz 2 BGB festgehalten (BAG, Urteil vom 22.11.2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 23 ff, juris).

    Letztlich sind auch die mit einer Gesamtberechnung für den Fall des noch nicht beendeten Annahmeverzugs verbundenen Berechnungsschwierigkeiten ebenso wie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Probleme eher lösbar, als diejenigen, die sich bei einer Anrechnung nach Zeitabschnitten ergeben, falls die Abrechnungszeiträume nicht übereinstimmen oder unterschiedliche Sonderzahlungen anfallen (BAG, Urteil vom 22.11.2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 25, juris).

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    "Böswillig" unterlässt der Arbeitnehmer anderweitigen Verdienst, wenn er vorsätzlich ohne ausreichenden Grund Arbeit ablehnt (BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17 juris).(Rn.39).

    "Böswillig" unterlässt der Arbeitnehmer anderweitigen Verdienst, wenn er vorsätzlich ohne ausreichenden Grund Arbeit ablehnt (BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17, juris).

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Er soll nicht mehr erhalten, als er bei normaler Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte; er soll nicht auf Kosten des Arbeitgebers einen Gewinn erzielen (BAG, Urteil vom 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 - Rn. 43, juris), aber auch nicht schlechter gestellt werden.(Rn.52).

    Er soll nicht mehr erhalten, als er bei normaler Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte; er soll nicht auf Kosten des Arbeitgebers einen Gewinn erzielen (BAG, Urteil vom 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 - Rn. 43, juris), aber auch nicht schlechter gestellt werden.

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33, juris) ist der anderweitige Verdienst, den ein Arbeitnehmer während des Anrechnungszeitraums erzielt, gemäß § 615 Satz 2 BGB nicht pro rata temporis, sondern auf die Gesamtvergütung für die Dauer des Annahmeverzugs anzurechnen.(Rn.41).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33, juris) ist vielmehr der anderweitige Verdienst, den ein Arbeitnehmer während des Anrechnungszeitraums erzielt, gemäß § 615 Satz 2 BGB nicht pro rata temporis, sondern auf die Gesamtvergütung für die Dauer des Annahmeverzugs anzurechnen.

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Hieraus folgt, dass eine Klage nur in Höhe des Differenzbetrages zwischen der Annahmeverzugsvergütung nach § 615 Satz 1 BGB und dem nach § 11 Nr. 1 KSchG anzurechnenden anderweitigen Verdienst schlüssig ist, wenn der Kläger selbst vorträgt, solchen erzielt zu haben (BAG, Urteil vom 02.10.2018 - 5 AZR 376/17 - Rn.29, juris).(Rn.40).

    Hieraus folgt, dass eine Klage nur in Höhe des Differenzbetrages zwischen der Annahmeverzugsvergütung nach § 615 Satz 1 BGB und dem nach § 11 Nr. 1 KSchG anzurechnenden anderweitigen Verdienst schlüssig ist, wenn der Kläger selbst vorträgt, solchen erzielt zu haben (BAG, Urteil vom 02.10.2018 - 5 AZR 376/17 - Rn. 29, juris).

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Zur Begründung des Annahmeverzugs bedarf es bei einer unwiderruflichen Freistellung in einer Kündigungserklärung keines wörtlichen Angebots (BAG, Urteil vom 06.09.2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 21, juris).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19

    Prozessvergleich - Auslegung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Das Bundesarbeitsgericht hat an seiner Rechtsprechung der Gesamtbetrachtung festgehalten (BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 02.10.2018 - 5 AZR 376/15 - Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 28, juris,).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Der Arbeitgeber ist für den Einwand des böswilligen Unterlassens darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 55, juris).
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22
    Die Beklagte ist aufgrund der Unwirksamkeit der Kündigung vom 30.12.2015, dem Kläger am 04.03.2016 zugegangen, in Annahmeverzug (§ 293 BGB) geraten, ohne dass es hierzu eines Arbeitsangebotes des Klägers bedurfte (vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19 m.w.N., juris).
  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

  • LAG Hamm, 25.11.1996 - 17 Sa 1025/96

    Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Arbeitsverdienstes

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • ArbG Bochum, 27.10.2020 - 4 Ca 299/20
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