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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21   

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https://dejure.org/2021,55697
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21 (https://dejure.org/2021,55697)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.11.2021 - 2 Sa 60/21 (https://dejure.org/2021,55697)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. November 2021 - 2 Sa 60/21 (https://dejure.org/2021,55697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 9 Abs 3 GG, § 1 TVG, § 6 Abs 5 ArbZG, EGRL 88/2003, § 2 Abs 3 ArbZG
    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Angemessenheit - Einschätzungsprärogative - Tarifauslegung - Haustarifvertrag - Metallindustrie

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifautonomie; Nachtzuschlag; Höhe; Angemessenheit; Tarifverträge; Metallindustrie - Nachtarbeitszuschlag; tarifliche Regelung; Einschätzungsprärogative; Haustarifvertrag

  • rechtsportal.de

    Tarifautonomie; Nachtzuschlag; Höhe; Angemessenheit; Tarifverträge; Metallindustrie - Nachtarbeitszuschlag; tarifliche Regelung; Einschätzungsprärogative; Haustarifvertrag

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angemessenheit eines fünfzehnprozentigen Nachtzuschlags; Rechtmäßigkeit eines tariflichen Nachtzuschlags; Angemessenheit der Höhe eines Nachtzuschlags bei entsprechender Gegenleistung; Beschränkte gerichtliche Überprüfung des tariflichen Nachtzuschlags

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Regelmäßig als angemessen im Sinne des § 6 Abs. 5 ArbZG ist ein Zuschlag für Nachtarbeit in Höhe von 25 % angesehen worden, sei es als Zuschlag zum Bruttostundenlohn oder in Form einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen (BAG, Urteil vom 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30, juris).

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitszeit in Dauernachtschicht ist regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag von 30 % bezogen auf den Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage als angemessen qualifiziert worden (BAG, Urteil vom 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - Rn.32, juris).

    Diese benennt zwar die Gesundheitsgefährdung durch Nachtarbeit, verpflichtet die Mitgliedsstaaten aber nicht ausdrücklich dazu, einen finanziellen Ausgleich vorzunehmen (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 41, juris) und enthält keine konkreten Vorgaben zu der Höhe einer Entschädigung in Geld oder eines finanziellen Ausgleichs für Nachtarbeiter (BAG, Urteil vom 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 53, juris).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Die Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung zwar nicht unmittelbar aber mittelbar grundrechtsgebunden (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 19ff., juris).

    Sie sind nicht verpflichtet, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 26.04.2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28, juris).

    Dies bedingt im Ergebnis eine deutlich zurückgenommene Prüfungsdichte durch die Gerichte (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26, juris).

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Der Zweck der Zuschläge für Nachtarbeit besteht dementsprechend zum einen darin, die mit dieser Nachtarbeit verbundenen besonderen Erschwernisse, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben angemessen zu kompensieren, zum anderen darin, den Gesundheitsschutz mittelbar durchzusetzen, indem sich die Arbeit in der Nachtzeit verteuert und dem Arbeitgeber damit ein Anreiz geboten wird, soweit wie möglich auf Nachtarbeit zu verzichten (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 41, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris).

    Diese benennt zwar die Gesundheitsgefährdung durch Nachtarbeit, verpflichtet die Mitgliedsstaaten aber nicht ausdrücklich dazu, einen finanziellen Ausgleich vorzunehmen (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 41, juris) und enthält keine konkreten Vorgaben zu der Höhe einer Entschädigung in Geld oder eines finanziellen Ausgleichs für Nachtarbeiter (BAG, Urteil vom 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 53, juris).

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Ein geringerer Zuschlag kann angemessen sein, wenn in die Nachtzeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12, juris).

    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Arbeit zu verteuern, zum Tragen kommt (BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12, juris).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Den Tarifvertragsparteien steht bei ihrer Normsetzung ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 26.04.2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28, juris).

    Sie sind nicht verpflichtet, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 26.04.2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28, juris).

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Zugleich entschädigt der Zuschlag in gewissem Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben (BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris).

    Der Zweck der Zuschläge für Nachtarbeit besteht dementsprechend zum einen darin, die mit dieser Nachtarbeit verbundenen besonderen Erschwernisse, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben angemessen zu kompensieren, zum anderen darin, den Gesundheitsschutz mittelbar durchzusetzen, indem sich die Arbeit in der Nachtzeit verteuert und dem Arbeitgeber damit ein Anreiz geboten wird, soweit wie möglich auf Nachtarbeit zu verzichten (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 41, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Bezweckt ein Zuschlag für einen bestimmten Personenkreis jedoch lediglich die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis abzugelten, kommt der ansonsten mit dem Zuschlag verbundene Zweck, Nachtarbeit einzuschränken, nicht zum Tragen und es kann dann auch ein Zuschlag in Höhe von 10 % angemessen sein (BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 17, juris).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen kann eine stillschweigende Ausgleichsregelung allerdings nur dann entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereiches Anhaltspunkte ergeben (BAG, Urteil vom 18.05.2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 125/18

    Unwirksame Versetzung - Schadensersatz - Reisekosten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Solange sie daran festhalten, muss es den Tarifvertragsparteien wegen der verfassungsrechtlichen geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG, Urteil vom 28.11.2019 - 8 AZR 125/18 - Rn. 16, juris).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21
    Der Zweck der Zuschläge für Nachtarbeit besteht dementsprechend zum einen darin, die mit dieser Nachtarbeit verbundenen besonderen Erschwernisse, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben angemessen zu kompensieren, zum anderen darin, den Gesundheitsschutz mittelbar durchzusetzen, indem sich die Arbeit in der Nachtzeit verteuert und dem Arbeitgeber damit ein Anreiz geboten wird, soweit wie möglich auf Nachtarbeit zu verzichten (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 41, juris; BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49, juris).
  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit -

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

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