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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21   

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https://dejure.org/2021,52744
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21 (https://dejure.org/2021,52744)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.11.2021 - 5 Sa 88/21 (https://dejure.org/2021,52744)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. November 2021 - 5 Sa 88/21 (https://dejure.org/2021,52744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung bei eigenmächtigem Fernbleiben von Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung; Unentschuldigtes Fehlen; Arbeitsverweigerung; Selbstbeurlaubung; Selbstfreistellung; eigenmächtig - Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung; Unentschuldigtes Fehlen; Arbeitsverweigerung; Selbstbeurlaubung; Selbstfreistellung; eigenmächtig - Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unentschuldigtes Fehlen als fristloser Kündigungsgrund; Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt; Pflicht zur Einholung gerichtlicher Hilfe bei unberechtigter Weigerung der Urlaubsgewährung; Entbehrlichkeit der Abmahnung bei bewusster ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Busfahrer nahm sich eigenmächtig frei - Das ist auch dann eine grobe Pflichtverletzung, wenn es einen guten Grund dafür gab

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Selbstbeurlaubung kann den Job kosten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Selbstbeurlaubung kann den Job kosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Selbstbeurlaubung ist Kündigungsgrund

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Selbstbeurlaubung kann zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).

    Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der - fiktiven - Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, juris = NZA 2019, 445).

    Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, juris = NZA 2019, 445).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, juris = NZA 2019, 445).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 28, juris = NZA 2021, 1092; BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36, juris = NZA 2000, 1332; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2020 - 17 Sa 1/20 - Rn. 89, juris = NZA-RR 2021, 163; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 6 Sa 548/13 - Rn. 34, juris).

    Ein solcher Anspruch ist im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes, ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchzusetzen, nicht aber durch eigenmächtiges Handeln (BAG, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - Rn. 21, juris = ZTR 1998, 425; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2020 - 17 Sa 1/20 - Rn. 89, juris = NZA-RR 2021, 163).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 6 Sa 548/13

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 28, juris = NZA 2021, 1092; BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36, juris = NZA 2000, 1332; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2020 - 17 Sa 1/20 - Rn. 89, juris = NZA-RR 2021, 163; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 6 Sa 548/13 - Rn. 34, juris).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 28, juris = NZA 2021, 1092; BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36, juris = NZA 2000, 1332; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2020 - 17 Sa 1/20 - Rn. 89, juris = NZA-RR 2021, 163; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 6 Sa 548/13 - Rn. 34, juris).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist anhand der zum Zeitpunkt des Zugangs gegebenen objektiven Verhältnisse zu beurteilen (BAG, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26, juris = ZTR 2016, 418; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, juris = NJW 2015, 1403).
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist anhand der zum Zeitpunkt des Zugangs gegebenen objektiven Verhältnisse zu beurteilen (BAG, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26, juris = ZTR 2016, 418; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, juris = NJW 2015, 1403).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Ein solcher Anspruch ist im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes, ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchzusetzen, nicht aber durch eigenmächtiges Handeln (BAG, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - Rn. 21, juris = ZTR 1998, 425; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2020 - 17 Sa 1/20 - Rn. 89, juris = NZA-RR 2021, 163).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 54/20

    Außerordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fehlen - Klagefrist -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21
    Dies wirkt sich unmittelbar als Störung des Arbeitsverhältnisses im Leistungsbereich und als Beeinträchtigung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung aus (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2020 - 7 Sa 54/20 - Rn. 61, juris).
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

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