Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52745
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21 (https://dejure.org/2021,52745)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.11.2021 - 5 Sa 89/21 (https://dejure.org/2021,52745)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. November 2021 - 5 Sa 89/21 (https://dejure.org/2021,52745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 53b SGB 11, Anl 1 Teil A Abschn I Nr 3 Entgeltgr 3 TVöD-B, § 12 Abs 2 TVöD-B, Anl 1 Teil B Abschn XI Nr 4a TVöD-B
    Eingruppierung einer zusätzlichen Betreuungskraft in einer stationären Pflegeeinrichtung - Erforderlichkeit einer eingehenden fachlichen Einarbeitung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung; Öffentlicher Dienst; Betreuungskraft; stationäre Pflegeeinrichtung; einfache Tätigkeit; fachliche Einarbeitung; eingehende fachliche Einarbeitung; Heraushebung - Eingruppierung einer zusätzlichen Betreuungskraft in einer stationären Pflegeeinrichtung; ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung; Öffentlicher Dienst; Betreuungskraft; stationäre Pflegeeinrichtung; einfache Tätigkeit; fachliche Einarbeitung; eingehende fachliche Einarbeitung; Heraushebung - Eingruppierung einer zusätzlichen Betreuungskraft in einer stationären Pflegeeinrichtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur fachlichen Einarbeitung einer Betreuungskraft im öffentlichen Dienst; Anforderungen der inhaltlichen Einarbeitung von Betreuungskräften nach Richtlinie des § 53b SGB XI; Maßgeblichkeit des Arbeitsergebnisses für Bewertung als Arbeitsvorgang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2021 - 12 TaBV 38/20

    Eingruppierung einer Alltagsbegleiterin

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21
    Arbeitsergebnis ist die Aktivierung und Betreuung der Pflegebedürftigen (vgl. BAG, Beschluss vom 26. April 2017 - 4 ABR 73/16 - Rn. 30, juris = PflR 2018, 297 zur Eingruppierung einer Betreuungsassistentin bei der Arbeiterwohlfahrt; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 12 TaBV 38/20 - Rn. 105, juris = ZTR 2021, 282 zur Eingruppierung einer Alltagsbegleiterin).

    Die Tätigkeit einer zusätzlichen Betreuungskraft erfordert nicht nur eine fachliche, sondern eine eingehende fachliche Einarbeitung und hebt sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 TVöD-B heraus (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 12 TaBV 38/20 - Rn. 136, juris = ZTR 2021, 282).

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21
    Arbeitsergebnis ist die Aktivierung und Betreuung der Pflegebedürftigen (vgl. BAG, Beschluss vom 26. April 2017 - 4 ABR 73/16 - Rn. 30, juris = PflR 2018, 297 zur Eingruppierung einer Betreuungsassistentin bei der Arbeiterwohlfahrt; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 12 TaBV 38/20 - Rn. 105, juris = ZTR 2021, 282 zur Eingruppierung einer Alltagsbegleiterin).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20

    Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z. B. BAG, Urteil vom 13. Juli 2021 - 3 AZR 363/20 - Rn. 23, juris = NZA 2021, 1504).
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (vgl. BAG, Urteil vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., juris = AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris = ZTR 2021, 456).
  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (vgl. BAG, Urteil vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., juris = AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris = ZTR 2021, 456).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 258/21

    Eingruppierung einer Servicekraft in einer Cafeteria

    Die dort beschriebenen Tätigkeiten, wie z. B. Essen und Getränke ausgeben, Spülen, Gemüse putzen, lassen sich nach einer Anlernphase von wenigen Tagen ordnungsgemäß bewältigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. November 2021 - 5 Sa 89/21 - Rn. 55, juris = PflR 2022, 73).

    Zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben muss jedenfalls ein bestimmtes aufgabenbezogenes Wissen nötig sein, das zwar nicht in wenigen Tagen, jedoch zeitnah in wenigen Wochen zu erlernen ist und keine besonderen Vorkenntnisse erfordert (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. November 2021 - 5 Sa 89/21 - Rn. 56, juris = PflR 2022, 73).

    Eine Einarbeitungsphase ist jedenfalls dann als sorgfältig und bis ins Einzelne gehend zu bezeichnen, wenn diese in der Summe die Dauer eines Monats deutlich überschreitet und in diesem Zeitraum nicht nur oberflächliche sach- und fachbezogene Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. November 2021 - 5 Sa 89/21 - Rn. 58, juris = PflR 2022, 73).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2023 - 2 TaBV 20/22

    Eingruppierung einer Pflegeservicekraft - Zustimmungsersetzung Betriebsrat

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., Juris; BAG, Urteil vom 24.02.2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.11.2021 - 5 Sa 89/21 -, Rn. 20, juris).

    Die Einarbeitung muss einen längeren Zeitraum als wenige Wochen in Anspruch nehmen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.11.2021 - 5 Sa 89/21 - Rn. 29, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht