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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20 (https://dejure.org/2021,9717)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.02.2021 - 3 Sa 160/20 (https://dejure.org/2021,9717)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 3 Sa 160/20 (https://dejure.org/2021,9717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - regelmäßige Nachtarbeit - unregelmäßige Nachtarbeit - Tarifauslegung - Milchwirtschaft

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20
    Dieses Ergebnis folge schließlich insbesondere auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 -.

    Schließlich habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21.03.2018 (10 AZR 34/17) zutreffend entschieden, dass die bereits erlittenen Nachteile in der Vergangenheit nur in der Weise ausgeglichen werden könne, dass hier eine Angleichung nach oben und mithin ein Zuschlag von 50 % in Ansatz gebracht werde.

    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien ist überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normenadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung der normierten Art und Weise rechtfertigen können (BAG, Urteil v. 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - juris, Rn 44).

    Diese grundsätzliche Trennung in unterschiedlich zu regelnde Sachverhalte ist auch sachgerecht, da nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen die Nachtarbeit zwar für jeden Menschen schädlich ist und negative gesundheitliche Auswirkungen hat, jedoch die Belastung und Beanspruchung durch die Anzahl der Nächte pro Monat und die Anzahl der Nächte hintereinander, in denen Nachtarbeit geleistet wird, stetig steigt (BAG, Urteil v. 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - , juris Rdnr 49).

    Unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen verletzt einer Tarifnorm dann den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG, Urteil v. 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - juris, Rn 44).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20
    Der Gleichheitsgrundsatz bildet als fundamentale Gerechtigkeitsnorm eine ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie und hat zur Folge, dass Tarifnormen grundsätzlich uneingeschränkt am Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG zu messen sind (BAG, Urteil v. 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - juris, Rn 19).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG, Urteil v. 27.05.2020 - 5 AZR 258/19 - juris, Rn 38; BAG, Urteil v. 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - juris, Rn 26).

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 768/14

    Geriatriezulage bei ambulanter Pflege

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20
    Legen sie die Voraussetzungen für die Zahlung einer Zulage fest, steht es ihnen grundsätzlich frei, typisierend zu bestimmen, welche Erschwernisse sie in welcher Weise ausgleichen wollen (BAG, Urteil v. 17.12.2015 - 6 AZR 768/14 - juris, Rn 16).
  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20
    Aus Artikel 3 Abs. 1 GG wiederum folgt das Gebot, wesentlich gleiche Sachverhalte gleich und wesentlich ungleiche Sachverhalte ungleich zu behandeln (BVerfG, Urteil v. 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 - juris, Rn 18).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20
    Daraus folgt unmittelbar, dass es dem nationalen Gesetzgeber nicht verwehrt sein kann, über die Richtlinienvorgaben hinaus eine Zuschlagspflichtigkeit für Nachtarbeit gesetzlich für nicht tarifgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzusehen und für den Fall der Tarifgebundenheit der Betroffenen eine Zuschlagsregelung auf tariflicher Basis zuzulassen (BAG, Urteil v. 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - BB 2021, S. 252, 255).
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil v. 23.06.2016 - 8 AZR 643/14).
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen nach dem allgemeinen Gleichheitssatz ist dabei nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelungen (BAG, Urteil v. 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 - juris, Rn 15).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2021 - 3 Sa 160/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG, Urteil v. 27.05.2020 - 5 AZR 258/19 - juris, Rn 38; BAG, Urteil v. 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - juris, Rn 26).
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