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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22   

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https://dejure.org/2022,27675
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22 (https://dejure.org/2022,27675)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22 (https://dejure.org/2022,27675)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. August 2022 - 3 TaBV 1/22 (https://dejure.org/2022,27675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 33 BetrVG, § 29 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG, § 1004 BGB
    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung der Vereinbarungen aus einer Regelungsabrede - Unterlassungsanspruch

  • IWW

    § 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § ... 33 Abs. 2 BetrVG, § 29 Abs. 2 s. 2 BetrVG, § 29 Abs. 2 S. 6 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 1004 BGB, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 823 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 242 BGB, § 92 Abs. 1 S. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsabrede; Unterlassungsanspruch; konkludente Vertragsänderung; treuwidriges Verhalten - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung der Vereinbarungen aus einer Regelungsabrede

  • rechtsportal.de

    Regelungsabrede; Unterlassungsanspruch; konkludente Vertragsänderung; treuwidriges Verhalten - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung der Vereinbarungen aus einer Regelungsabrede

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliche Beschlussfassung des Betriebsrats zur Durchführung eines Beschlussverfahrens; Sachliche und zeitliche Geltung einer Regelungsabrede; Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2023 - 3 TaBV 2/22

    Änderung der organisatorischen Zuordnung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den am 10.01.2022 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts ist am 19.01.2022 bei dem Landesarbeitsgericht eingegangen (Az. 3 TaBV 2/22).

    Mit Beschluss vom 22.02.2022 sind die Verfahren zu den Aktenzeichen 3 TaBV 1/22 und 3 TaBV 2/22 miteinander verbunden worden.

  • BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16

    Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22
    Auch insoweit schließt sich das erkennende Gericht der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an (BAG v. 19.12.2017 - 1 ABR 33/16 - juris Rn 12).
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22
    Dies kommt regelmäßig selbst dann nicht in Betracht, wenn der Inhalt einer Regelungsabrede eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit betrifft (vgl. insoweit auch BAG v. 13.08.2019 - 1 ABR 10/18 - BB 2020, S. 253 - 256).
  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (v. 10.05.1957 - I ZR 33/57) stelle das nunmehrige Vorgehen des Beteiligten zu 1 ein treuwidriges Verhalten dar.
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22
    Die Betriebsparteien haben nach diesem Grundsatz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten auch auf die Interessen anderer Betriebsparteien Rücksicht zu nehmen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.05.2014 - 7 ABR 36/12).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22
    In diesem Fall ist auch in der Rechtsmittelinstanz eine Genehmigung möglich (BAG v. 06.11.2013 - 7 ABR 84/11 - juris Rn 50 - 53).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22
    Lediglich der Vollständigkeit halber sei unter Berücksichtigung des Vortrages der Beteiligten zu 2 in der Beschwerdeinstanz noch darauf hingewiesen, dass die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.05.1957 - I ZR 33/56 - hier bereits deshalb kein abweichendes Ergebnis rechtfertigen kann, weil der dortigen Entscheidung ein gänzlich abweichender und nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen hat.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - 5 TaBVGa 1/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Fristgerechte Vorlage von Dienstplänen beim

    Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern wies mit Beschluss vom 24.08.2022 (Aktenzeichen 3 TaBV 1/22, veröffentlicht in juris) die Beschwerden zurück.

    Nach den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in dem Beschluss vom 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22 - fehlt es an einer Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung, der Verpflichtung nicht nachzukommen, bis zum 10. des Vorvormonats die Dienstpläne vorzulegen.

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