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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21   

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https://dejure.org/2022,3555
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21 (https://dejure.org/2022,3555)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.01.2022 - 2 Sa 173/21 (https://dejure.org/2022,3555)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 2 Sa 173/21 (https://dejure.org/2022,3555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 23 Abs 1 KSchG, § 1 KSchG, § 126 KomVerf MV, § 127 KomVerf MV, § 128 KomVerf MV
    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf amtsangehörige Gemeinde - gemeinsame Verwaltung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97
    Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter in der Verwaltung bei Kündigungsschutzgesetz ; Gemeinde als Grundlage der Zahl der Mitarbeiter nach § 23 KSchG ; Einheitlicher Verwaltungsapparat bei Anwendungsbereich des § 23 KSchG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf amtsangehörige Gemeinde bei gemeinsamer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter in der Verwaltung bei Kündigungsschutzgesetz; Gemeinde als Grundlage der Zahl der Mitarbeiter nach § 23 KSchG; Einheitlicher Verwaltungsapparat bei Anwendungsbereich des § 23 KSchG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21
    Eine gemeinsame Verwaltung mehrerer Verwaltungsträger analog dem gemeinsamen Betrieb setzt voraus, dass der Kern der Arbeitgeberfunktion, insbesondere das arbeitgeberseitige Weisungsrecht hinsichtlich der konkret zu leistenden Arbeiten der abhängigen Arbeitnehmer, bei derselben institutionellen Verwaltungsleitung liegt (BAG, Urteil v. 12.11.1998 - 2 AZR 459/97 - Rn 25, juris; BAG, Urteil v. 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - Rn 23, juris).

    Über § 242 BGB darf nicht geprüft werden, ob die hier von der Beklagten angeführten verhaltensbedingten Gründe die streitige Kündigung gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG sozial rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil v. 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - Rn 27, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.2011 - 5 Sa 103/11

    Kein Kündigungsschutz nach KSchG für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21
    Es ist für die Anzahl der Beschäftigten auch nicht auf die Anzahl aller in den amtsangehörigen Gemeinden beschäftigen Arbeitnehmer bzw. die Verhältnisse des Amtes L. abzustellen (vgl. LAG M-V, Urteil v. 26.09.2006 - 5 Sa 67/06 - Rn 23, juris; LAG M-V, Urteil v. 25.10.2011 - 5 Sa 103/11 - Rn 24, juris).

    Denn insoweit leistet das Amt lediglich Unterstützung für die sach- und fachgerechte Aufgabenerfüllung der von den ehrenamtlichen Bürgermeistern geleiteten Gemeinden (LAG M-V, Urteil v. 25.10.2005, 5 Sa 103/11 - Rn 28, juris).

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21
    Damit müssen sich die beteiligten Unternehmen- und damit auch die beteiligten Verwaltungen zur gemeinsamen Führung des Betriebes rechtlich verbunden haben (BAG, Urteil v. 11.02.2004 - 7 ABR 27/03 - Rn 16, juris).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21
    Eine gemeinsame Verwaltung mehrerer Verwaltungsträger analog dem gemeinsamen Betrieb setzt voraus, dass der Kern der Arbeitgeberfunktion, insbesondere das arbeitgeberseitige Weisungsrecht hinsichtlich der konkret zu leistenden Arbeiten der abhängigen Arbeitnehmer, bei derselben institutionellen Verwaltungsleitung liegt (BAG, Urteil v. 12.11.1998 - 2 AZR 459/97 - Rn 25, juris; BAG, Urteil v. 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - Rn 23, juris).
  • BGH, 29.03.2012 - V ZB 176/11

    Berufung in Zivilsachen: Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21
    Es reicht aus, wenn erkennbar ist, inwieweit das erstinstanzliche Begehren weiterverfolgt wird (BGH, Beschluss v. 29.03.2012 - V ZB 176/11 - Rn 6, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2006 - 5 Sa 67/06
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21
    Es ist für die Anzahl der Beschäftigten auch nicht auf die Anzahl aller in den amtsangehörigen Gemeinden beschäftigen Arbeitnehmer bzw. die Verhältnisse des Amtes L. abzustellen (vgl. LAG M-V, Urteil v. 26.09.2006 - 5 Sa 67/06 - Rn 23, juris; LAG M-V, Urteil v. 25.10.2011 - 5 Sa 103/11 - Rn 24, juris).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21
    Insoweit fehlt es an einem wechselseitigen arbeitgeberübergreifenden Personaleinsatz, in der für den Betriebsablauf in einem Gemeinschaftsbetrieb kennzeichnend ist (vgl. BAG, Beschluss v. 16.04.2008 - 7 ABR 4/07 - Rn 25, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23

    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige

    Es ist für die Anzahl der Beschäftigten auch nicht auf die Anzahl aller in den amtsangehörigen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer bzw. die Verhältnisse des Amtes Schönberger Land abzustellen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.09.2006 - 5 Sa 67/06 - Rn. 23, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.10.2011 - 5 Sa 103/11 - Rn. 24, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.01.2022 - 2 Sa 173/21 - Rn. 34, juris).
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