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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2020 - 3 Sa 87/20 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.08.2020 - 3 Sa 87/20 (https://dejure.org/2020,34006)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. August 2020 - 3 Sa 87/20 (https://dejure.org/2020,34006)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB
Außerordentliche Kündigung - Privatnutzung einer Tankkarte - Kündigungserklärungsfrist - IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung - Privatnutzung einer Tankkarte - Kündigungserklärungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung bei Privatnutzung einer Tankkarte
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zur Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 Satz BGB
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 28.01.2020 - 3 Ca 874/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2020 - 3 Sa 87/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15
Kündigung wegen illoyalen Verhaltens
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2020 - 3 Sa 87/20
Dies ist der Fall, sobald er eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (BAG v. 01.06.2017 - 6 AZR 720/15 - juris Rn 61 m. b. N.). - BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2020 - 3 Sa 87/20
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG v. 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 - juris Rn 15). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2020 - 3 Sa 87/20
Die außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzt deshalb regelmäßig den Ausspruch einer vorhergehenden und einschlägigen Abmahnung voraus (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - juris Rn 35, 36; m. b. N). - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2020 - 3 Sa 87/20
Ausnahmsweise ist eine Abmahnung jedoch u. a. dann entbehrlich, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass schon deren erstmalige Hinnahme durch die belastete Vertragspartei nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich und mithin auch für den Vertragspartner erkennbar ausgeschlossen ist (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 - juris Rn 22; m. w. N.).