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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17   

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https://dejure.org/2017,51590
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17 (https://dejure.org/2017,51590)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.09.2017 - 2 Sa 14/17 (https://dejure.org/2017,51590)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. September 2017 - 2 Sa 14/17 (https://dejure.org/2017,51590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Unterrichtung des Personalrats vor einer Probezeitkündigung - Abgrenzung zwischen mitgeteilten Werturteilen und unzureichend konkretem Sachvortrag zum Kündigungsgrund

  • IWW

    § 1 Absatz 1 KSchG, § 79 Absatz 4 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), § 102 BetrVG, § 102 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, § 1 KSchG, § 79 Absatz 4 BPersVG, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung unter Mitteilung eines personenbezogenen Werturteils als Kündigungsgrund; Unbegründete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Fehlerhaftigkeit der Personalratsanhörung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1
    Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung unter Mitteilung eines personenbezogenen Werturteils als Kündigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
    Diesen Kündigungsentschluss hat er regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Personalrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen kann (wie BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - AP Nr. 167 zu § 102 BetrVG 1972 = DB 2013, 2746 zu einem Fall aus der Privatwirtschaft).

    Dafür muss der Betriebsrat die Gründe kennen, die den Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - AP Nr. 167 zu § 102 BetrVG 1972 = DB 2013, 2746).

    Diesen Kündigungsentschluss hat er regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen kann (BAG 12. September 2013 aaO).

    Dass dies dem Standpunkt des Bundesarbeitsgerichts entspricht, ergibt sich zwingend aus den weiteren Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 12. September 2013 (aaO) zur Begründung des Rechtssatzes, dass der Arbeitgeber bei einer auf Werturteilen gestützten Kündigung keine Tatsachen mitzuteilen brauche (dort Randnummern 23 ff).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
    In einem solchen Fall reicht beispielsweise die Mitteilung, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - AP Nr. 2 zu Art. 77 LPVG Bayern) aus.

    In einem solchen Fall reicht beispielsweise die Mitteilung, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - AP Nr. 2 zu Art. 77 LPVG Bayern) aus.

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
    Ebenso hat es die Rechtsprechung ausreichen lassen, wenn lediglich mitgeteilt wurde "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP Nr. 99 zu § 102 BetrVG 1972) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972).

    Ebenso hat es die Rechtsprechung ausreichen lassen, wenn lediglich mitgeteilt wurde "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP Nr. 99 zu § 102 BetrVG 1972) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
    Ebenso hat es die Rechtsprechung ausreichen lassen, wenn lediglich mitgeteilt wurde "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP Nr. 99 zu § 102 BetrVG 1972) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972).

    Ebenso hat es die Rechtsprechung ausreichen lassen, wenn lediglich mitgeteilt wurde "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP Nr. 99 zu § 102 BetrVG 1972) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
    Für den Umfang der Unterrichtungspflicht gelten dieselben Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für Kündigungen in der Privatwirtschaft im Rahmen von § 102 BetrVG entwickelt hat (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - AP Nr. 212 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
    Für den Umfang der Unterrichtungspflicht gelten dieselben Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für Kündigungen in der Privatwirtschaft im Rahmen von § 102 BetrVG entwickelt hat (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - AP Nr. 212 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972).
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