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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09 (https://dejure.org/2010,19355)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.10.2010 - 5 Sa 134/09 (https://dejure.org/2010,19355)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 5 Sa 134/09 (https://dejure.org/2010,19355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Juristin in der Landkreisverwaltung - Tätigkeit von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 22 Abs 1 BATO, VergGr Ib Fallgr 1a BATO, § 115 Abs 8 KomVerf MV
    Eingruppierung einer Juristin in der Landkreisverwaltung - Tätigkeit von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Volljuristin in der Landkreisverwaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22 Abs. 2; BAR § 70; TVöD § 37
    Eingruppierung einer Volljuristin in der Landkreisverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    So kann sich die Bedeutung der Tätigkeit beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (BAG 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - BAGE 109, 321 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT-O = ZTR 2004, 527; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP Nr. 294 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Entscheidend für die Eingruppierung eines Angestellten ist jedoch immer die von ihm auszuübende Tätigkeit und nicht der Aufgabenkreis der Behörde (BAG 11. Februar 2004 aaO; BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Für den Begriff der besonderen Bedeutung der Tätigkeit kommt es also im Sinne eines bewertenden Vergleichs darauf an, ob die Auswirkungen der Tätigkeit - gemessen an denjenigen der Vergütungsgruppe II Fallgruppe 1a - deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (BAG 11. Februar 2004 aaO).

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    Diese erhöhte Qualifizierung kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa aus Spezialkenntnissen (BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 407/03 - ZTR 2005, 27; BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP Nr. 294 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 2003, 179).

    So kann sich die Bedeutung der Tätigkeit beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (BAG 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - BAGE 109, 321 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT-O = ZTR 2004, 527; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP Nr. 294 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    Danach ist zu prüfen, ob die Klägerin auch die Anforderungen der darauf aufbauenden Vergütungsgruppe Ib erfüllt (ständige Rechtsprechung, vergleiche nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - BAGE 113, 291 = AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 2005, 640).

    Soweit die Erfüllung der Grund- oder einer Aufbauvergütungsgruppe zwischen den Parteien unstreitig ist, reicht eine kursorische Prüfung durch das Gericht aus (BAG 26. Januar 2005 aaO).

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    Daher können im allgemeinen in Verbindung mit Eingruppierungsfeststellungsklagen weder Verzugszinsen verlangt noch der Ersatz weiteren Verzugsschadens geltend gemacht werden (BAG 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = PersV 1983, 472).
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    Für eine Rückgruppierung bedarf es daher einer Änderungskündigung oder einer vertragsändernden Vereinbarung über die für die Eingruppierung maßgebende Tätigkeit (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - BAGE 126, 149 = AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT-O = ZTR 2008, 602; vgl. auch Donoli/Bauer, Herabgruppierung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Entzug des Kündigungsschutzes durch tarifvertragliche Vorschriften? ZTR 2003, 323).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten, die die Tarifvertragsparteien mit unterschiedlicher Wertigkeit versehen haben, können allerdings nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden, selbst wenn sich die Arbeitsergebnisse nicht wesentlich unterscheiden lassen (Vergleiche zuletzt BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - AP Nr. 310 zu 22, 23 BAT 1975 = ZTR 2009, 479).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    Entscheidend für die Eingruppierung eines Angestellten ist jedoch immer die von ihm auszuübende Tätigkeit und nicht der Aufgabenkreis der Behörde (BAG 11. Februar 2004 aaO; BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 407/03

    Hypothetische Eingruppierung einer "Sachgebietsleiterin Justitiariat" wegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    Diese erhöhte Qualifizierung kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa aus Spezialkenntnissen (BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 407/03 - ZTR 2005, 27; BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP Nr. 294 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 2003, 179).
  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02

    Keine Verpflegungspauschale für Einsatzwechseltätigkeit bei Rufbereitschaft ohne

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09
    Diese erhöhte Qualifizierung kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa aus Spezialkenntnissen (BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 407/03 - ZTR 2005, 27; BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP Nr. 294 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 2003, 179).
  • VG Mainz, 24.01.2018 - 4 L 1377/17

    Besetzung einer ministeriellen Abteilungsleiterstelle gerichtlich gestoppt

    Schon in der Wahrnehmung und Inanspruchnahme der neuen Aufgabe durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt mit hinreichender Sicherheit der beiderseitige rechtsgeschäftliche Wille zum Ausdruck, den Arbeitsvertrag entsprechend abzuändern (vgl. zur Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer, LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 5 Sa 134/09 - juris, Rn. 74).
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