Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37911
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22 (https://dejure.org/2022,37911)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.10.2022 - 3 Sa 79/22 (https://dejure.org/2022,37911)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 3 Sa 79/22 (https://dejure.org/2022,37911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,37911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Kündigung während der Probezeit - ordnungsgemäße Personalratsanhörung - Schriftformerfordernis - Zurückweisung der Kündigung

  • IWW

    §§ 623, ... 126 Abs. 1, 125 BGB, § 180 S. 1 BGB, §§ 174 S. 1 BGB, § 174 S. 2 BGB, § 174 Abs. 2 BGB, 126 Abs. 1 BGB, § 180 BGB, § 174 S. 1 BGB, § 1 KSchG, § 77 Abs. 2 BPersVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 126 Abs. 1 BGB, § 177 BGB, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, Art. 103 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 171 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Probezeitkündigung- Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Personalratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Probezeitkündigung; Personalratsanhörung; Schriftformerfordernis; Zurückweisung der Kündigung - Kündigung während der Probezeit; ordnungsgemäße Personalratsanhörung

  • rechtsportal.de

    Probezeitkündigung; Personalratsanhörung; Schriftformerfordernis; Zurückweisung der Kündigung - Kündigung während der Probezeit; ordnungsgemäße Personalratsanhörung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit; Anforderungen an die Einhaltung der gemäß §§ 623, 126 BGB erforderlichen Schriftform einer Kündigung; Wirksamkeit der Kündigung durch die stellvertretende Personalleiterin

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zur Anforderung an den Namenszug unter einer Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass trotz der insoweit misslungenen Gesetzesfassung des LPersVG M-V (vgl. zutr. BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 532/08- juris Rn 17) im Bereich von Kündigungen von einem Mitbestimmungstatbestand insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des LPersVG M-V auszugehen ist (BAG v. 23.06.2009, a. a. O. Rn 18).

    Die vorbenannten Grundsätze sind auf den Mitbestimmungstatbestand im Fall von Kündigungen nach § 62 Abs. 1 i. V. m. § 68 Abs. 1 Ziff. 2 und § 68 Abs. 5 LPersVG M-V entsprechend anwendbar (BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - juris Rn 22).

    Der lediglich pauschale Hinweis auf anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ist anerkanntermaßen ebenfalls unzureichend (BAG v. 23.06.2009, a. a. O., Rn 23).

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG, Urteil v. 20.08.2014 - 7 AZR 924/12 -, v. 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 - und vom 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 -).

    Es muss einer Prozesspartei grundsätzlich möglich sein, Tatsachen, die sie zum Zeitpunkt ihres Prozessvortrages nicht mehr weiß und auch nicht zumutbar durch Nachforschungen feststellen kann, mit "Nichtwissen" zu bestreiten (BAG, Urteil v. 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - juris, Rn 32).

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG, Urteil v. 20.08.2014 - 7 AZR 924/12 -, v. 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 - und vom 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 -).

    Der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG, Urteil v. 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 -).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Hat der Arbeitnehmer, dem gegenüber eine Kündigung ausgesprochen wird, Kenntnis davon, dass sein Erklärungsempfänger die besondere Stellung inne hat, dann ist ihm zuzurechnen, dass er dessen Bevollmächtigung gekannt hat (BAG v. 20.09.2006 - 6 AZR 82/06 - juris Rn 49).

    Die vorstehenden Erwägungen gelten auch im Hinblick auf Personen, denen die Stellvertretung des o. g. Personenkreises jeweils übertragen worden ist, wobei es auch diesbezüglich erforderlich ist, dass dem Arbeitnehmer, dem gekündigt werden soll, die Person mit der Aufgabe der Stellvertretung durch den Arbeitgeber bekannt gemacht worden ist (für eine stellvertretende Geschäftsführung im Bereich des öffentlichen Dienstes vgl. insoweit BAG v. 20.09.2006 - 6 AZR 82/06 - juris Rn 50).

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Es ist deshalb grundsätzlich bei einer solchen Kündigung ausreichend wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennt, der Personalvertretung nur seine subjektiven Bewertungen, die ihn zu Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (BAG v. 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - juris Rn 14, m. w. N.).

    Dieser Umstand folgt bereits daraus, dass auch bei einer Wartezeitkündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses die Anhörung der Personalvertretung subjektiv determiniert ist (BAG v. 23.04.2009, a. a. O.).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Die Partei muss zumindest glaubhaft machen, dass sie sich nicht mehr erinnern kann (BGH, Urteil v. 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - juris, Rn 20; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 15. Januar 2020 - 4 Sa 19/19 - juris, Rn 30).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 4 Sa 19/19

    Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Äußerungen - Bestreiten mit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Die Partei muss zumindest glaubhaft machen, dass sie sich nicht mehr erinnern kann (BGH, Urteil v. 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - juris, Rn 20; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 15. Januar 2020 - 4 Sa 19/19 - juris, Rn 30).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG, Urteil v. 20.08.2014 - 7 AZR 924/12 -, v. 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 - und vom 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 -).
  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
    Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist (BGH, Urteil v. 15.11.2006 - IV ZR 122/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht