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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21   

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https://dejure.org/2022,7691
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21 (https://dejure.org/2022,7691)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.03.2022 - 2 Sa 2/21 (https://dejure.org/2022,7691)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. März 2022 - 2 Sa 2/21 (https://dejure.org/2022,7691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 3 SGB 9 2018, § 164 Abs 4 SGB 9 2018, § 207 SGB 9 2018, § 106 GewO, § 6 Abs 5 TVöD
    Schwerbehinderung - Wochenenddienst - unzulässige Mehrarbeit - behindertengerechter Einsatz

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Erbringung von Wochenenddiensten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Pflicht zur Schaffung eines Arbeitsplatzes aus § 164 Abs. 4 SGB IX ; Darlegungs- und Beweislast des Schwerbehinderten bei Anspruch auf Herausnahme aus den Wochenenddiensten; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Begrenzung des Direktionsrechts durch § 207 SGB IX ; Mehrarbeit ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Pflicht zur Schaffung eines Arbeitsplatzes aus § 164 Abs. 4 SGB IX; Darlegungs- und Beweislast des Schwerbehinderten bei Anspruch auf Herausnahme aus den Wochenenddiensten; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Begrenzung des Direktionsrechts durch § 207 SGB IX; Mehrarbeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21
    Dazu obliegt es ihm vorzutragen, inwieweit sein Leistungsvermögen durch die Auswirkungen der Art und Schwere seiner Behinderung so eingeschränkt ist, dass er die ihm übertragene Sonderform der Arbeit nicht mehr leisten kann (BAG, Urteil vom 27.07.2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 30, juris).

    Nur so wird gewährleistet, dass dem schwerbehinderten Menschen ausreichend Zeit für die Teilhabe an der Gesellschaft bleibt, insbesondere für die notwendigen täglich zu verrichtenden Angelegenheiten, wie Einkaufen, Behördengänge etc. Ein Bezug auf vom Werktag unabhängige tariflich oder sonst im Arbeitsverhältnis geltende Arbeitszeitregelungen würde dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 27.07.2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 23 ff., juris).

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21
    Ein eine Vielzahl von Fallgestaltungen umfassender Antrag ist jedoch als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn auch Sachverhalte fallen, in denen das Antragsbegehren erfolglos ist (BAG, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 74, juris).
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21
    Nach dieser Vorschrift hat der angestellte schwerbehinderte Arbeitnehmer, der seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aufgrund seiner Behinderung nicht mehr erfüllen kann, zwar einen einklagbaren Anspruch gegen den Arbeitgeber darauf, so beschäftigt zu werden, dass er seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (§ 164 Abs. 4 Ziff. 1 SGB IX), insbesondere auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (§ 164 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX), es wird dem Arbeitnehmer jedoch nicht der Anspruch eingeräumt, nur noch nach seinen Neigungen oder gar auf einem bestimmten Arbeitsplatz (BAG, Urteil vom 03.12.2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 24, juris) beschäftigt zu werden, noch ein solcher auf Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes (BAG, Beschluss vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, juris).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21
    Der Anspruch setzt voraus, dass die Behinderung des Klägers eine Arbeitszeit erfordert, die so gestaltet ist, dass Wochenenddienste ausgeschlossen sind (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 - Rn. 63, juris).
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21
    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, wegen der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers einen Arbeitsplatz zu schaffen oder zu erhalten, den er nach seinem Organisationskonzept nicht benötigt (BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, juris).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21
    Nach dieser Vorschrift hat der angestellte schwerbehinderte Arbeitnehmer, der seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aufgrund seiner Behinderung nicht mehr erfüllen kann, zwar einen einklagbaren Anspruch gegen den Arbeitgeber darauf, so beschäftigt zu werden, dass er seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (§ 164 Abs. 4 Ziff. 1 SGB IX), insbesondere auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (§ 164 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX), es wird dem Arbeitnehmer jedoch nicht der Anspruch eingeräumt, nur noch nach seinen Neigungen oder gar auf einem bestimmten Arbeitsplatz (BAG, Urteil vom 03.12.2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 24, juris) beschäftigt zu werden, noch ein solcher auf Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes (BAG, Beschluss vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, juris).
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