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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11   

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https://dejure.org/2011,8468
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11 (https://dejure.org/2011,8468)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.08.2011 - 5 Sa 3/11 (https://dejure.org/2011,8468)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. August 2011 - 5 Sa 3/11 (https://dejure.org/2011,8468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Keine Klagefrist für die Kündigungsschutzklage im Berufsausbildungsverhältnis bei Bestehen eines Schlichtungsausschusses

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 4 S 1 KSchG, § 13 Abs 1 S 2 KSchG, § 111 Abs 2 S 5 ArbGG, § 242 BGB, § 22 Abs 2 Nr 1 BBiG 2005
    Keine Klagefrist für die Kündigungsschutzklage im Berufsausbildungsverhältnis bei Bestehen eines Schlichtungsausschusses

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straftaten eines Arbeitnehmers außerhalb des Arbeitsverhältnisses können Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Auswirkung der Straftat oder der darauf folgenden Sanktion auf das Arbeitsverhältnis rechtfertigen; Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Straftaten eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsausbildungsverhältnis - Frist für Kündigungsschutzklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen Diebstahls zum Nachteil Dritter während der Freizeit; Ausschluss der Klagefrist bei Bestand eines Schlichtungsausschusses; Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden bei Funktionsunfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Klagefrist für Kündigungsschutzklage bei Kündigung im Berufsausbildungsverhältnis und Pflicht zur Anrufung des Schlichtungsausschusses

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11
    Einer späteren Klageerhebung kann dann allenfalls der Einwand der Prozessverwirkung entgegengehalten werden (BAG 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - BAGE 61, 258 = AP Nr. 21 zu § 4 KSchG 1969 = DB 1990, 586).
  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 413/09).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11
    Straftaten, die ein Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsverhältnisses in seiner Freizeit begeht, können die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur rechtfertigen, wenn sich die Straftat oder die darauf folgende Sanktion auf das Arbeitsverhältnis auswirkt (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2010, 220).
  • LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14

    Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden

    Der Klageerhebung kann nach Auffassung des BAG nur der Einwand der Prozessverwirkung entgegengehalten werden (BAG 13. April 1989 - 2 AZR 411/88 - BAGE 61, 258; so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern30. August 2011 - 5 Sa 3/11 - juris) .

    Maßgeblich ist, dass es jedenfalls an einer Regelungslücke fehlt (zutreffend LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 3/11 - juris) .

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