Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34362
LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16 (https://dejure.org/2016,34362)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01.07.2016 - 3 Sa 393/16 (https://dejure.org/2016,34362)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 3 Sa 393/16 (https://dejure.org/2016,34362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 242, 12, 826, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 626 BGB, § 275 Abs. 3 BGB
    Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB - UN-Missionen - Krisen-/Kriegsgebiet

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Sa 393/15 14 Ca 937/15 (Arbeitsgericht Nürnberg).

    3 Sa 393/15 -2-.

    3 Sa 393/15 -3Die Beklagte betrieb in Krisengebieten UN-Stationen an sieben Orten, wobei jeweils eine Crew mit einem Flugkapitän und einem Co-Piloten benötigt wurde.

    3 Sa 393/15 -4-.

    3 Sa 393/15 -5Gegen die Kündigung hat der Kläger mit Klageschrift vom 19.02.2015, beim Arbeitsgericht Nürnberg an diesem Tag eingegangen und der Beklagten am 03.03.2015 zugestellt, Klage erhoben und die Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung und des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses sowie die Entfernung der Abmahnung vom 27.01.2015 begehrt.

    3 Sa 393/15 -63.

    3 Sa 393/15 -7-.

    3 Sa 393/15 -81.

    3 Sa 393/15 -9-.

    3 Sa 393/15 - 10 vom 27.01.1988 - 5 AZR 604/86; Hessisches LAG vom 22.06.2010 - 12 Sa 829/09 Rn. 17; LAG Köln vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 Rn. 26 f., alle juris).

    3 Sa 393/15 - 11 wertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (vgl. BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 13; vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09 Rn. 10; vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 Rn. 13, alle juris).

    3 Sa 393/15 - 12 -.

    3 Sa 393/15 - 13 ners auf, wenn die Leistungserbringung für diesen in hohem Maße belastend ist, weil ein Fall besonderer Leistungserschwerung vorliegt (vgl. BAG vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 Rn. 26, juris).

    3 Sa 393/15 - 14 -.

    3 Sa 393/15 - 15 -.

    3 Sa 393/15 - 16 außerordentliche Kündigung daher als gerechtfertigt angesehen werden kann (BAG vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07; vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, beide juris).

    3 Sa 393/15 - 17 Die außerordentliche Kündigung erweist sich nicht deswegen als unwirksam, weil die Beklagte den Kläger zuvor nicht auf die Erfüllung seiner vertraglichen Hauptleistungspflicht hingewiesen und entsprechend abgemahnt hat.

    3 Sa 393/15 - 18 von UNO-Missionen in Krisen- und /oder Kriegsgebieten.

    3 Sa 393/15 - 19 herangezogen werden (vgl. BAG vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 Rn. 56 m.w.N.).

    3 Sa 393/15 - 20 Rn. 225 f.).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 37; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 42; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 26, alle juris).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 38; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 43; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 27, alle juris).

    Sie sind jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen und können zu berücksichtigen sein (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 38; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 43; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 27; vom 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 Rn. 28, alle juris).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 37; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 42; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 26, alle juris).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 38; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 43; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 27, alle juris).

    Sie sind jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen und können zu berücksichtigen sein (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 38; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 43; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 27; vom 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 Rn. 28, alle juris).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    Eine mit dem Klageantrag verlangte "Rücknahme und Entfernung" der Abmahnung ist dann als einheitlicher Anspruch auf Beseitigung der durch die Abmahnung erfolgten Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu verstehen (vgl. BAG vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 Rn. 30; vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 15;.

    Kann der Klagebegründung dagegen entnommen werden, der Arbeitnehmer begehre neben einer Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beispielsweise den Widerruf darin enthaltener Äußerungen, kann ein Antrag auf Rücknahme der Abmahnung in diesem Sinne auszulegen sein (vgl. BAG vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 Rn. 30; vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 15; LAG Nürnberg vom 14.06.2005 - 6 Sa 582/04; Hessisches LAG vom 22.06.2010 12 Sa 829/09, alle juris).

    3 Sa 393/15 - 11 wertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (vgl. BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 13; vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09 Rn. 10; vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 Rn. 13, alle juris).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 37; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 42; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 26, alle juris).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 38; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 43; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 27, alle juris).

    Sie sind jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen und können zu berücksichtigen sein (vgl. BAG vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 Rn. 38; vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 Rn. 43; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 Rn. 27; vom 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 Rn. 28, alle juris).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    3 Sa 393/15 - 13 ners auf, wenn die Leistungserbringung für diesen in hohem Maße belastend ist, weil ein Fall besonderer Leistungserschwerung vorliegt (vgl. BAG vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 Rn. 26, juris).

    Die Erfüllung kann für den Schuldner dann unzumutbar sein, wenn er dadurch Gefahr läuft, in bedeutsamen Rechtsgütern verletzt zu werden (vgl. BAG vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 Rn. 26, juris).

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    Der Arbeitgeber gibt mit einer Abmahnung zu erkennen, er sehe das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört an, dass er es nicht mehr fortsetzen könne (vgl. BAG vom 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 Rn. 28; vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 Rn. 53 m.w.N., beide juris).

    3 Sa 393/15 - 19 herangezogen werden (vgl. BAG vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 Rn. 56 m.w.N.).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    Eine mit dem Klageantrag verlangte "Rücknahme und Entfernung" der Abmahnung ist dann als einheitlicher Anspruch auf Beseitigung der durch die Abmahnung erfolgten Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu verstehen (vgl. BAG vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 Rn. 30; vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 15;.

    Kann der Klagebegründung dagegen entnommen werden, der Arbeitnehmer begehre neben einer Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beispielsweise den Widerruf darin enthaltener Äußerungen, kann ein Antrag auf Rücknahme der Abmahnung in diesem Sinne auszulegen sein (vgl. BAG vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 Rn. 30; vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 15; LAG Nürnberg vom 14.06.2005 - 6 Sa 582/04; Hessisches LAG vom 22.06.2010 12 Sa 829/09, alle juris).

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    Eine beharrliche Verletzung der Arbeitspflicht stellt in der Regel einen wichtigen Grund an sich dar und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung (vgl. BAG vom 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 Rn. 19; vom 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 Rn. 28; Müller-Glöge in: ErfK, 16. Aufl. 2016, § 626 BGB Rn. 70).

    Erforderlich hierfür sind wiederholte, bewusste und nachhaltige Verletzungen der Arbeitspflicht (vgl. BAG vom 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 Rn. 29; vom 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 Rn. 39; Müller-Glöge in: ErfK, 16. Aufl. 2016, § 626 BGB Rn. 70).

  • LAG Hessen, 22.06.2010 - 12 Sa 829/09

    Rücknahme und Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
    3 Sa 393/15 - 10 vom 27.01.1988 - 5 AZR 604/86; Hessisches LAG vom 22.06.2010 - 12 Sa 829/09 Rn. 17; LAG Köln vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 Rn. 26 f., alle juris).

    Kann der Klagebegründung dagegen entnommen werden, der Arbeitnehmer begehre neben einer Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beispielsweise den Widerruf darin enthaltener Äußerungen, kann ein Antrag auf Rücknahme der Abmahnung in diesem Sinne auszulegen sein (vgl. BAG vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 Rn. 30; vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 15; LAG Nürnberg vom 14.06.2005 - 6 Sa 582/04; Hessisches LAG vom 22.06.2010 12 Sa 829/09, alle juris).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

  • LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07

    Abmahnung; Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte des Arbeitnehmers

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • BAG, 13.08.2010 - 1 AZR 173/09

    Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung

  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 582/04

    Abmahnung - Bestimmtheit - Antrag auf "Rücknahme" - Auslegung - Antrag auf

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht