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LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 6 TaBV 31/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Arbeitgebers im Wege einer sog. "Regelungsverfügung" einen Betriebsrat als bis zur Entscheidung in der Hauptsache noch im Amt befindlich zu behandeln; Zulässigkeit abstrakter Anträge auf "Freistellung zur erforderlichen Betriebsratstätigkeit" oder auf ...
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 13 Abs. 2 Nr. 1, 21 a BetrVG; § 940 ZPO
Einstweilige Verfügung - Betriebsidentität - Übergangsmandat - Betriebsratsamt - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 1 § 21 a; ZPO § 940
Regelungsverfügung bei arbeitgeberseitiger Verleugnung des amtierenden Betriebsrats nach Betriebsänderung - andauerndes Vollmandat bei Zu- und Abgang von Betriebseinheiten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 19.04.2007 - 9 BVGa 3/07
- LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 6 TaBV 31/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 27.07.2006 - 18 TaBV 145/06
Auszug aus LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 6 TaBV 31/07
Stellt man vorrangig auf diesen Belegschaftswechsel ab, rechtfertigt dies daher ebenfalls nicht den Verlust der Betriebsidentität und demzufolge auch nicht den Verlust des bestehenden Vollmandats (…ähnlich Kreutz in Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 8. Aufl.2005, § 21a Rn. 25; ähnlich auch LAG Berlin vom 27.07.2006, 18 TaBV 145/06, zitiert nach juris: "jedenfalls bei weniger als 60%").
- LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBVGa 4/17
Bestand des Betriebsrats bei einer Betriebsabspaltung
Die A. AG soll die Antragstellerin vorläufig als Schwerbehindertenvertretung bei ihr behandeln (vgl. insoweit auch LAG Nürnberg 04.09.2007 - 6 TaBV 31/07, juris Rn. 36). - ArbG Düsseldorf, 24.04.2008 - 6 BV 184/07
Eingliederung von Betrieben, Zusammenfassung von Betrieben
Das entscheidende übergeordnete Kriterium, ob eine Eingliederung vorliegt, ist die Frage der Wahrung der Identität (vgl. LAG Nürnberg v. 04.09.2007, 6 TaBV 31/07, ArbuR 2007, 445-446; LAG Hessen v. 05.10.2006, 5 TaBV 39/06).