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   LAG Nürnberg, 06.02.2009 - 4 Ta 176/08   

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https://dejure.org/2009,21362
LAG Nürnberg, 06.02.2009 - 4 Ta 176/08 (https://dejure.org/2009,21362)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.02.2009 - 4 Ta 176/08 (https://dejure.org/2009,21362)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 4 Ta 176/08 (https://dejure.org/2009,21362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe - Beschränkung auf Streitgegenstand des Klageverfahrens - Vergleichsmehrwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfassen des Prozesskostenhilfebeschlusses von nachträglich in das Verfahren eingeführten Streitgegenständen; Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei fehlender Antragstellung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 56, 33 RVG; 114, 117, 119 ZPO
    Vergütungsfestsetzung - Antragserfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei fehlender Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 8 Ta 139/07

    Prozesskostenhilfe: Antragstellung nach Instanzende

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.02.2009 - 4 Ta 176/08
    Es ist weder zulässig, einen stillschweigenden Antrag anzunehmen, noch auf einen nicht gestellten Antrag hin Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 14.06.2007 - 8 Ta 139/07 - zitiert in Juris).
  • LAG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 Ta 61/09

    Terminsgebühr - Einigungsgebühr - Vergleichsmehrwert

    Da eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten längstens bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen kann, muss ein Gebührentatbestand nach Antragseingang verwirklicht worden sein (vgl. hierzu LAG Hamm vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg vom 06.02.2009 - 4 Ta 176/08 - n.v.).
  • LAG Nürnberg, 22.06.2009 - 4 Ta 26/09

    Terminsgebühr - Einigungsgebühr - Vergleichsmehrwert

    Da eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten längstens bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen kann, muss ein Gebührentatbestand nach Antragseingang verwirklicht worden sein (vgl. hierzu LAG Hamm vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg vom 06.02.2009 - 4 Ta 176/08 - n.v.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kosten - Vergleichsmehrwert

    Hierauf ist vom Gericht auch nicht nach § 139 ZPO hinzuweisen, denn diese Vorschrift verlangt nicht, auf eine Antragserweiterung hinzuwirken (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 06. Februar 2009 - 4 Ta 176/08 - JurBüro 2009, 262; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 7 Ta 129/07 - juris).
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