Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- BAYERN | RECHT
BGB § 613 a Abs. 4, § 626 Abs. 1; KSchG § 1; SGB V § 103 Abs. 4; BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Bestand eines Arbeitsverhältnisses nach dem Betriebsübergang - IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 613 a Abs. 4 BGB, § 1 KSchG
Ärztliche überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - Betriebsübergang - Betriebsstilllegung
- Wolters Kluwer
Begriff des Betriebes im Sinne von § 613a BGB; Zusammenfassung mehrerer aufgrund überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaft gemeinschaftlich verwalteter Arztpraxen zu einem Betrieb im Sinne des § 613a BGB; Rechts und des Wechsels des Betreibers einer einzelnen Praxis
- rewis.io
Bestand eines Arbeitsverhältnisses nach dem Betriebsübergang
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 613a Abs. 4 ; KSchG § 1
Begriff des Betriebes im Sinne von § 613a BGB
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsrecht | Trennung einer ÜBAG ist (k)ein Betriebsübergang
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 03.05.2018 - 4 Ca 932/17
- LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
Betriebsübergang - Arztpraxis
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18
Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.06.2012 (8 AZR 107/10; juris) ausführt, kann dies zwar anders sein, wenn die Praxis vor allem wegen der medizinischen Untersuchungs- bzw. Behandlungsgeräte aufgesucht wird.In diesen Fällen führt der Verkauf einer Praxis nicht zu einem Betriebsübergang (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 22.06.2011 - 8 AZR 107/10; juris).
- BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 150/14
Betriebsübergang - Abgrenzung gegen Funktionsnachfolge - Übergang materieller …
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18
Fehlten nennenswerte materielle oder immaterielle Vermögenswerte oder wurden sie nicht übernommen, so ist von einer Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit dann auszugehen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 150/14; juris). - BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18
Die Kriterien Zahl und Sachkunde des weiterbeschäftigten Personals stehen nicht beziehungslos nebeneinander, sondern beeinflussen sich wechselseitig (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 22.01.2015 - 8 AZR 139/14; juris). - BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18
Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10; juris).