Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 06.12.2006 - 7 Ta 142/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,34465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 30.03.2005 - 3 BV 7/04
- LAG Nürnberg, 28.11.2006 - 7 TaBV 30/05
- LAG Nürnberg, 29.11.2006 - 7 TaBV 30/05
- LAG Nürnberg, 06.12.2006 - 7 Ta 142/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73
Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.12.2006 - 7 Ta 142/05
Der Gesamtbetriebsrat ist für die Regelung der Arbeitszeit in den Einzelbetrieben nur dann gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig, wenn eine einheitliche Regelung zwingend aus sachlichen Gründen erforderlich ist (im Anschluss an BAG Beschluss vom 23.09.1975 - Az. 1 ABR 122/73 - und vom 09.12.2003 - Az. 1 ABR 49/02). - BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.12.2006 - 7 Ta 142/05
Der Gesamtbetriebsrat ist für die Regelung der Arbeitszeit in den Einzelbetrieben nur dann gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig, wenn eine einheitliche Regelung zwingend aus sachlichen Gründen erforderlich ist (im Anschluss an BAG Beschluss vom 23.09.1975 - Az. 1 ABR 122/73 - und vom 09.12.2003 - Az. 1 ABR 49/02).