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   LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20   

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https://dejure.org/2021,10494
LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20 (https://dejure.org/2021,10494)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 08.03.2021 - 4 Ta 125/20 (https://dejure.org/2021,10494)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 08. März 2021 - 4 Ta 125/20 (https://dejure.org/2021,10494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 104; ZPO § 91; JVEG § 5
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren und -auslagen in Höhe fiktiver Bahnkosten 1. Klasse

  • IWW

    § 104 ZPO, § ... 5 Abs. 1 JVEG, § 6 JVEG, §§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5, 9 Abs. 4a S. 3 EStG, § 5 JVEG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG, §§ 11 Abs. 1, 2 RVG, 21 Ziffer 2, 11 Abs. 1 RPflG, 567 Abs. 1, 2 ZPO, §§ 78 Satz 1 ArbGG, 569 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 19 JVEG, § 162 Abs. 1 VwGO, § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO, §§ 19, 5 JVEG, § 5 Abs. 2 S. 3 JVEG, § 5 Abs. 2 S. 1 JVEG, § 5 Abs. 3 JVEG, § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JVEG, § 78 Satz 3 ArbGG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 104 ZPO, § 91 ZPO, § 5 JVEG
    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren im Rahmen fiktiver Reisekosten - Berücksichtigungsfähigkeit fiktiver Bahnkosten 1. Klasse

  • rewis.io

    Beschwerde, Reisekosten, Partei, Abwesenheitsgeld, frist, Verpflichtung, Fahrtkosten, Verfahren, Nichtabhilfebeschlusses, auslagen, RVG, formgerecht, Beiziehung, Entfernung, sofortige Beschwerde, Treu und Glauben, notwendige Kosten

  • rechtsportal.de

    Kein Ausschluss erstattungsfähiger Reiseauslagen in Arbeitsgerichtsprozessen durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fiktive Reisekosten berechnet auf der Basis von Bahnfahrkarten 1. Klasse im Flexpreistarif

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kein Ausschluss erstattungsfähiger Reiseauslagen in Arbeitsgerichtsprozessen durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ; Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten und nach dem RVG anfallender Anwaltsgebühren; Erstattungsfähigkeit von Bahnfahrkarten erster Klasse bei Entsendung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1897
  • NZA 2021, 1280
  • NZA-RR 2021, 446
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19

    Aufwendung; Bahnfahrkarte; Behördenvertreter; Deutsche Bahn; Einsparmöglichkeit;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20
    Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten in Gestalt von Fahrkarten der Deutschen Bahn im so genannten "Flexpreis"-Tarif sind stets erstattungsfähig (vgl. zu § 162 Abs. 1 VwGO BVerwG vom 27.6.2019 - 2 KSt 1/19 NVwZ-RR 2019, 975).
  • LG Cottbus, 03.02.2009 - 24 Qs 60/08

    Zeugenentschädigung: Erstattung von Kosten für Fahrt und Unterkunft

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20
    Die noch in § 9 Abs. 1 ZSEG enthaltene Verpflichtung zur Benutzung von Verkehrsmitteln mit den geringsten Aufwendungen ist im JVEG nicht mehr enthalten (vgl. LG Cottbus vom 03.02.2009 - 24 Qs 60/08, BeckRS 2009, 10340).
  • LAG Nürnberg, 22.11.1994 - 6 Ta 155/94

    Erstattungsfähige Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Erstattung von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20
    Soweit eine Partei eigene Reisekosten vermeidet, indem sie einen Rechtsanwalt hinzuzieht, sind die dadurch anfallenden Anwaltsgebühren- und auslagen in Höhe der erstattungsfähigen Reisekosten von der unterliegenden Partei zu tragen (LAG Schleswig-Holstein vom 18.03.2009 - 3 Ta 30/09, BeckRS 2009, 66616; vgl. auch LAG Nürnberg vom 22.11.1994 - 6 Ta 155/94; GMP/Germelmann/Künzl, 9. Aufl. 2017, ArbGG § 12a Rn. 22).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 3 Ta 30/09

    Kostenfestsetzung, Reisekosten, Fiktive Reisekosten, Geschäftsführer, persönliche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20
    Soweit eine Partei eigene Reisekosten vermeidet, indem sie einen Rechtsanwalt hinzuzieht, sind die dadurch anfallenden Anwaltsgebühren- und auslagen in Höhe der erstattungsfähigen Reisekosten von der unterliegenden Partei zu tragen (LAG Schleswig-Holstein vom 18.03.2009 - 3 Ta 30/09, BeckRS 2009, 66616; vgl. auch LAG Nürnberg vom 22.11.1994 - 6 Ta 155/94; GMP/Germelmann/Künzl, 9. Aufl. 2017, ArbGG § 12a Rn. 22).
  • BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20
    Das folgt aus dem vom Gesetz verfolgten Zweck, die durch einen Prozessbevollmächtigten eintretende Verteuerung des Prozesses zu verhindern, nicht jedoch Kostenerstattungsansprüche schlechthin auszuschließen (BAG vom 17.08.2015 - 10 AZB 27/15).
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