Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 101 Abs. 1; ArbGG § 46 Abs. 2, § 64 Abs. 6 S. 1, § 66 Abs. 1, § 69 Abs. 2, § 72 a; ZPO § 128 Abs. 2 S. 1; BGB § 305 ff.
Tätigkeit einer Schulbegleitung behinderter Kinder und Jugendlicher - IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
Anm. 21 der Anlage 2 der AVR-Diakonisches Werk Bayern
Kinderpflegerzulage - Schulbegleitung behinderter Kinder - rewis.io
Tätigkeit einer Schulbegleitung behinderter Kinder und Jugendlicher
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 30.10.2019 - 1 Ca 398/19
- ArbG Bayreuth, 30.10.2019 - 1 Ca 415/19
- ArbG Bayreuth, 30.10.2019 - 1 Ca 462/19
- LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18
Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt …
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
Die Berücksichtigung dieser Besonderheit bewirkt, dass so zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen grundsätzlich wie Tarifverträge nur daraufhin zu untersuchen sind, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (ständige Rechtsprechung zuletzt BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 33;… speziell für die AVR-D BAG 04.08.2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 26 m.w.N.).Anderenfalls entstünden unauflösbare Wertungswidersprüche (BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 34 m.w.N.).
- BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15
Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR …
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
Die Berücksichtigung dieser Besonderheit bewirkt, dass so zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen grundsätzlich wie Tarifverträge nur daraufhin zu untersuchen sind, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (…ständige Rechtsprechung zuletzt BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 33; speziell für die AVR-D BAG 04.08.2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 26 m.w.N.). - BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 402/17
Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen dürfen Gerichte tarifliche Regelungen wegen mangelnder Bestimmtheit und des darauf beruhenden Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze für unwirksam erachten (BAG 25.09.2018 - 3 AZR 402/17 Rn. 30 m.w.N.).
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11
Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Arbeitgeber schließt, hat davon auszugehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen will und damit in der Regel kirchenrechtlichen Geboten genügen will (vgl. BAG 28.06.2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 38-40, juris). - BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Prozessverbindung - gesetzlicher Richter
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
Hierzu müssen allgemeine Regelungen darüber bestehen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BAG 21.09.2016 - 10 AZN 67/16 - Rn. 22, 23, juris). - BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11
Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung …
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
Im bloßen Normvollzug liegt keine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers, eine solche Entscheidung träfe der Arbeitgeber erst dann, wenn er in Kenntnis einer fehlenden Rechtsgrundlage Leistungen weiterhin erbrächte (z.B. BAG 16.05.2013 - 6 AZR 619/11 - m.w.N.). - BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 171/18
Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für …
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem- auch vermeintlichem - Normenvollzug (ständige Rechtsprechung des BAG z.B. 14.03.2019 - 6 AZR 171/18 - Rn. 45 m.w.N.).