Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 08.12.2017 - 2 Ta 175/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 91 Abs. 2, 101, 104 ZPO, § 11 RVG, VV-RVG § 7000, KV-GKG § 1812
Kostenfestsetzung - Kopierkosten - Gerichtsakte - Fax - Nebenintervention
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04
Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.12.2017 - 2 Ta 175/17
1, dass auch die Auslagen des Anwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen sind (BGH 26.04.2005 - X ZB 17/04 - Rn 9 juris).Vielmehr ist dem Rechtsanwalt ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen (BGH 26.04.2005 - X ZB 17/04, Rn 10 juris).
- BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
Anforderungen an den gesetzlichen Richter
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.12.2017 - 2 Ta 175/17
Dies gilt nach § 101 Abs. 1 ZPO auch für die Nebeninvention (BGH 26.04.2005 - X ZB 19/04).