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   LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13   

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https://dejure.org/2014,22751
LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13 (https://dejure.org/2014,22751)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13 (https://dejure.org/2014,22751)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 3 TaBV 29/13 (https://dejure.org/2014,22751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; Art. 5 Abs. 5 RL 2008/104/EG
    Einstellung - Mitbestimmung - Leiharbeitnehmer - Widerspruchsgrund - Leiharbeitsrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    BAG: Betriebsrat kann beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern "vorübergehend quer schießen"!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Das Bundesarbeitsgericht führe in seiner Entscheidung vom 10.07.2013, 7 ABR 91/11, wie folgt aus: "2.

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verbiete die nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung und der Betriebsrat des Entleiherbetriebes könne nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG die Zustimmung 3 TaBV 29/13 - 14 zur Übernahme verweigern, wenn der Entleiher beabsichtige, einen Leiharbeitnehmer mehr als vorübergehend zu beschäftigen (BAG Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11).

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Die Nichtübernahme würde seine Position nicht verbessern, sondern seinen schutzwerten Interessen geradezu widerlaufen (vgl. BAG - Beschluss vom 21.07.2009 - 7 ABR 35/08 = BAGE 131/53 und NZA 2009/1156).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überein, und auch die Richtlinie 199/70/EG vom 28. Juni 1999 über befristete Arbeitsverträge und die am 18. März 1999 geschlossene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang dieser Richtlinie weder auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Leiharbeitsunternehmen noch auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem entleihender Unternehmer anwendbar sind (Europäischer Gerichtshof Urteil vom 11.04.2013 - C-290/12 = NZA 2013/495).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 284/87

    Bemessung der Höhe einer Sozialplanabfindung - Ausgleich und Milderung der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, kennzeichnend für die Arbeitnehmerüberlassung die Trennung von Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis und arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Beschäftigungsverhältnis ist (vgl. Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 06.10.1987 - 1 BvR 1486/82, 1 BvR 1464/82 = BverfGE 77/84 und NZA 1989/28).
  • LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13

    Leiharbeitnehmer - Einstellung - Zustimmungsverweigerung - MTV Bay.

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Gemessen an diesen Grundsätzen sieht das erkennende Gericht die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung als überschritten an, wenn aus der Änderung des § 1 Abs. 1 AÜG die Rechtsfolgen abgeleitet werden, für die nicht nur der geänderte Gesetzeswortlaut keinen Anhaltspunkt bietet, sondern denen der erklärte gesetzgeberische Wille entgegensteht (so auch LAG Nürnberg Urteil vom 29.10.2013, Az.: 7 TaBV 15/13).
  • LAG Niedersachsen, 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12

    Leiharbeitnehmer; Zustimmungsverweigerungsrecht; Zweifel des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Damit werde in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG lediglich deklaratorisch die Tatsache erwähnt, dass die Arbeitnehmerüberlassung nach dem in der Bundesrepublik Deutschland praktizierten Modell typischerweise vorübergehend stattfindet (LAG Niedersachsen vom 14.11.2012, 12 TaBV 62/12).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimen Gesetzgebers ein (vgl. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07 und 1 BvR 1569/08 = DB 2012/1618 und NJW 2012, 3081).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Der Verlust einer Chance oder die Nichterfüllung der bloßen Erwartungen eines Arbeitnehmers genügt nicht (vgl. BAG - Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/08 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung und NZA RR 2011/415).
  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
    Außerdem muss die Bekanntmachung so erfolgen, dass alle als Bewerber in Betracht kommenden Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von der Ausschreibung Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG - Beschluss vom 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 = BAGE 137/106 und NZA 2011/703).
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