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   LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15   

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https://dejure.org/2015,34051
LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15 (https://dejure.org/2015,34051)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10.11.2015 - 2 Ta 132/15 (https://dejure.org/2015,34051)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10. November 2015 - 2 Ta 132/15 (https://dejure.org/2015,34051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 96 Abs. 2 SGB IX, § ... 78 Satz 2 BetrVG, § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, §§ 94, 95, 139 des SGB IX, § 78 BetrVG, § 96 Abs. 3 S. 1 SGB IX, §§ 80 Abs. 3, 48 Abs. 1 ArbGG, 17 a Abs. 4 S. 3 GVG, 78 Abs. 1 ArbGG, 567, 569 ZPO, 95 SGB IX, § 96 SGB IX, § 96 Abs. 4 SGB IX, § 96 Abs. 8 SGB IX, § 10 S. 1 Abs. 2 ArbGG, § 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX, 78 Abs. 2 ArbGG, §§ 48 ArbGG, 17a Abs. 4 Satz 5 GVG, § 2 a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfahrensart - Antrag der Schwerbehindertenvertretung auf Entfernung einer der Vertrauensperson erteilten Abmahnung wegen Behinderung der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über einen Antrag der Schwerbehindertenvertretung auf Entfernung einer der Vertrauensperson erteilten Abmahnung wegen Behinderung der Tätigkeit

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 2a Abs. 1 Nr. 1 und 3a, 48 Abs. 1, 78, 80 Abs. 3 ArbGG, 96 SGB IX, 17a Abs. 4 GVG
    Verfahrensart - Beschwerde - Schwerbehindertenvertretung - Abmahnung

  • rewis.io

    Anspruch auf Entfernung einer der Vertrauensperson der Schwerbehinderten erteilten Abmahnung - Verfahrensart

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15
    Mit Beschluss vom 13.08.2015 hat das Arbeitsgericht das eingeleitete Beschlussverfahren als zulässige Verfahrensart festgestellt und sich hierbei insbesondere auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 zur Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes bezogen.

    Die vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des BAG vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 - beziehe sich auf das Betriebsratsamt und nicht auf die Schwerbehindertenvertretung.

    Die Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung von ihr in Anspruch genommene Rechte über den Wortlaut des § 2 a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG hinaus im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltend machen kann, erscheint durch den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 hinreichend geklärt.

  • ArbG Bamberg, 13.08.2015 - 4 BV 9/14

    Zulässige Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15
    Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg, Kammer Coburg vom 13.08.2015, Aktenzeichen 4 BV 9/14 wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 13. August 2015 - 4 BV 9/14 - wird abgeändert.

  • LAG Sachsen, 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09

    Beschlussverfahren bei Streit zwischen Vertrauensperson schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15
    Deshalb sind Streitigkeiten um die Freistellung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 4 SGB IX ebenso im Beschlussverfahren zu entscheiden (LAG Nürnberg vom 22.10.2007 - 6 Ta 155/07; LAG Sachsen vom 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09) wie um die Kostentragung der Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 8 SGB IX (BAG vom 30.03.2010 - 7 AZR 32/09).
  • LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07

    Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15
    Deshalb sind Streitigkeiten um die Freistellung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 4 SGB IX ebenso im Beschlussverfahren zu entscheiden (LAG Nürnberg vom 22.10.2007 - 6 Ta 155/07; LAG Sachsen vom 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09) wie um die Kostentragung der Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 8 SGB IX (BAG vom 30.03.2010 - 7 AZR 32/09).
  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15
    Die Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung von ihr in Anspruch genommene Rechte über den Wortlaut des § 2 a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG hinaus im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltend machen kann, erscheint durch den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 hinreichend geklärt.
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