Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 10.12.2019 - 7 Sa 364/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EFZG § 8
Entgeltfortzahlung bei einer Anlasskündigung - IWW
§ 8 EFZG, § ... 64 Absatz 1, 2 c) ArbGG, § 66 Absatz 1 ArbGG, § 611a BGB, §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 3 Abs. 3 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, §§ 187, 188 BGB, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 8 EFZG
Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit - Anlasskündigung - Anscheinsbeweis - rewis.io
Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
- arbeitsrechtsiegen.de
Anlasskündigung - wegen Arbeitsunfähigkeit Arbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EFZG § 8
- rechtsportal.de
BGB § 611a ; EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 3 Abs. 3
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer sog. "Anlasskündigung" i.S.d. § 8 Abs. 1 EFZG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit: Anscheinsbeweis für Anlasskündigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlungsanspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist
- etl-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
Der Arbeitgeber ist unter Umständen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 25.09.2018 - 7 Ca 1354/18
- ArbG Nürnberg, 26.09.2018 - 7 Ca 1354/18
- LAG Nürnberg, 10.12.2019 - 7 Sa 364/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Nürnberg, 04.07.2019 - 5 Sa 115/19
Anlasskündigung - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.12.2019 - 7 Sa 364/18
Eine Anlasskündigung ist zu vermuten, wenn sie in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem zeitlichen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgt, in jüngster Zeit LAG Nürnberg, Urteil vom 04.07.2019 - 5 Sa 115/19 -, dort Rdz. 25, zitiert nach juris. - BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.12.2019 - 7 Sa 364/18
Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat, BAG, Urteil vom 17.04.2008 - 5 AZR 2/01 -, dort Rdz. 16, zitiert nach juris.