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   LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11   

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https://dejure.org/2012,14069
LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11 (https://dejure.org/2012,14069)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11.01.2012 - 4 Sa 627/11 (https://dejure.org/2012,14069)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 4 Sa 627/11 (https://dejure.org/2012,14069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung gemäß § 113 InsO während der Elternzeit - Wegfall der Beitragsfreiheit der Krankenversicherung

  • IWW

    KSchG § 1 InsO § 113 BEEG § 18

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung einer Arbeitnehmerin in Elternzeit bei insolvenzbedingter Betriebsstilllegung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 1 KSchG, 18 BEEG, 113 InsO
    Elternzeit - Insolvenz- verlängerte Kündigungsfrist zur Erhaltung der Krankenversicherung

  • Betriebs-Berater

    Insolvenz - Kündigungsfrist bei Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung einer Arbeitnehmerin in Elternzeit bei insolvenzbedingter Betriebsstilllegung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung in der Insolvenz: Sozialrechtliche Nachteile für Arbeitnehmer können sich weder auf den Zeitpunkt noch auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung auswirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 1448
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03

    Erziehungsurlaub, Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11
    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.01.2005 - 2 AZR 500/03 - NZA 2005, 687, 688) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32/08 - NJW 2010, 2074) haben die dauerhafte Stilllegung eines Betriebes als einen besonderen Fall i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG angesehen, der regelmäßig nur die behördliche Ermessensentscheidung zulasse, die beabsichtigte Kündigung des in der Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers für zulässig zu erklären.
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11
    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.01.2005 - 2 AZR 500/03 - NZA 2005, 687, 688) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32/08 - NJW 2010, 2074) haben die dauerhafte Stilllegung eines Betriebes als einen besonderen Fall i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG angesehen, der regelmäßig nur die behördliche Ermessensentscheidung zulasse, die beabsichtigte Kündigung des in der Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers für zulässig zu erklären.
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. Januar 2012 - 4 Sa 627/11 - wird zurückgewiesen.
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