Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kündigung gemäß § 113 InsO während der Elternzeit - Wegfall der Beitragsfreiheit der Krankenversicherung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung einer Arbeitnehmerin in Elternzeit bei insolvenzbedingter Betriebsstilllegung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 1 KSchG, 18 BEEG, 113 InsO
Elternzeit - Insolvenz- verlängerte Kündigungsfrist zur Erhaltung der Krankenversicherung - Betriebs-Berater
Insolvenz - Kündigungsfrist bei Elternzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung einer Arbeitnehmerin in Elternzeit bei insolvenzbedingter Betriebsstilllegung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung in der Insolvenz: Sozialrechtliche Nachteile für Arbeitnehmer können sich weder auf den Zeitpunkt noch auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung auswirken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Insolvenz - Kündigungsfrist bei Elternzeit
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 22.09.2011 - 11 Ca 1160/10
- LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11
- BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12
Papierfundstellen
- DB 2012, 1448
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
Erziehungsurlaub, Kündigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.01.2005 - 2 AZR 500/03 - NZA 2005, 687, 688) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32/08 - NJW 2010, 2074) haben die dauerhafte Stilllegung eines Betriebes als einen besonderen Fall i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG angesehen, der regelmäßig nur die behördliche Ermessensentscheidung zulasse, die beabsichtigte Kündigung des in der Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers für zulässig zu erklären. - BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch; …
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.01.2005 - 2 AZR 500/03 - NZA 2005, 687, 688) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32/08 - NJW 2010, 2074) haben die dauerhafte Stilllegung eines Betriebes als einen besonderen Fall i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG angesehen, der regelmäßig nur die behördliche Ermessensentscheidung zulasse, die beabsichtigte Kündigung des in der Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers für zulässig zu erklären.
- BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12
Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. Januar 2012 - 4 Sa 627/11 - wird zurückgewiesen.