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   LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22   

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https://dejure.org/2022,25040
LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22 (https://dejure.org/2022,25040)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11.05.2022 - 2 Ta 12/22 (https://dejure.org/2022,25040)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 2 Ta 12/22 (https://dejure.org/2022,25040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 68 Abs. 1 GKG, § ... 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 140 BGB, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, Nr. 1000 VV RVG, § 2 Abs. 2 RVG, § 78 Satz 3 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 42, 63, 68 GKG
    Streitwert - mehrere Kündigungen - Weiterbeschäftigung - Freistellung - Zeugnis - Vorwürfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 ; GKG § 63 ; GKG § 68

  • rechtsportal.de

    GKG § 42 ; GKG § 63 ; GKG § 68
    Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit; Streitwertfestsetzung bei Kündigungen; Streitwertfestsetzung für einen Weiterbeschäftigungsantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20

    Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg a.a.O; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    2 Ta 12/22 -6hältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN).

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Denn ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich eine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar war (vgl. BAG v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 1 Ta 5/18

    Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Vorwürfe,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris; LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris).
  • LAG Nürnberg, 24.02.2016 - 4 Ta 16/16

    Streitwertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Nürnberg 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 juris; 24.02.2016 - 4 Ta 16/16 juris mwN).
  • LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris; LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris).
  • LAG Nürnberg, 28.05.2020 - 2 Ta 76/20

    Streitwert - Auskunft Art. 15 DSGVO

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
    Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Nürnberg 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 juris; 24.02.2016 - 4 Ta 16/16 juris mwN).
  • LAG Nürnberg, 31.08.2022 - 2 Ta 45/22

    Streitwertfestsetzung bei Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung

    Eine mit einer Entscheidung vergleichbare Regelung über die Weiterbeschäftigung (§ 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GKG) liegt vor, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN; 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).

    Denn die Freistellung regelt ja gerade den Beschäftigungsanspruch (vgl. LAG Nürnberg 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).

  • LAG Nürnberg, 15.07.2022 - 2 Ta 45/22

    Streitwert - Hilfsantrag - Sprinterklausel - Verschwiegenheitsklausel -

    2 Ta 45/22 -5einbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN; 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).

    Denn die Freistellung regelt ja gerade den Beschäftigungsanspruch (vgl. LAG Nürnberg 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).

  • LAG Nürnberg, 30.09.2022 - 2 Ta 49/22

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung

    Eine mit einer Entscheidung vergleichbare Regelung über die Weiterbeschäftigung (§ 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GKG) liegt vor, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN; 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).
  • LAG Nürnberg, 19.07.2022 - 2 Ta 49/22

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung

    Eine mit einer Entscheidung vergleichbare Regelung über die Weiterbeschäftigung (§ 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GKG) liegt vor, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN; 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).
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