Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 11.10.2017 - 4 Ta 152/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53777
LAG Nürnberg, 11.10.2017 - 4 Ta 152/17 (https://dejure.org/2017,53777)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11.10.2017 - 4 Ta 152/17 (https://dejure.org/2017,53777)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 4 Ta 152/17 (https://dejure.org/2017,53777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,53777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs-

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2017 - 4 Ta 152/17
    Die Streitwertfestsetzung im Urteil kann von den Parteien nicht mit dem eigenständigen Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden; sie unterliegt als Nebenentscheidung nur in Verbindung mit einer Anfechtung der Entscheidung in der Hauptsache in eingeschränktem Umfang einer gerichtlichen Überprüfung (so BAG, Urteil vom 02.03.1983 - 5 AZR 594/82 - ; BAG, Beschluss vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, S. 369; LAG Nürnberg v. 20.09.2011 - 4 Ta 141/11; LAG Hamm, ; LAG Bremen, EzA Nr. 9 zu § 61 ArbGG 1979; LAG Hamburg, ; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2017 - 4 Ta 152/17
    Die Streitwertfestsetzung im Urteil kann von den Parteien nicht mit dem eigenständigen Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden; sie unterliegt als Nebenentscheidung nur in Verbindung mit einer Anfechtung der Entscheidung in der Hauptsache in eingeschränktem Umfang einer gerichtlichen Überprüfung (so BAG, Urteil vom 02.03.1983 - 5 AZR 594/82 - ; BAG, Beschluss vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, S. 369; LAG Nürnberg v. 20.09.2011 - 4 Ta 141/11; LAG Hamm, ; LAG Bremen, EzA Nr. 9 zu § 61 ArbGG 1979; LAG Hamburg, ; jeweils m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 10.10.2011 - 4 Ta 141/11
    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2017 - 4 Ta 152/17
    Die Streitwertfestsetzung im Urteil kann von den Parteien nicht mit dem eigenständigen Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden; sie unterliegt als Nebenentscheidung nur in Verbindung mit einer Anfechtung der Entscheidung in der Hauptsache in eingeschränktem Umfang einer gerichtlichen Überprüfung (so BAG, Urteil vom 02.03.1983 - 5 AZR 594/82 - ; BAG, Beschluss vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, S. 369; LAG Nürnberg v. 20.09.2011 - 4 Ta 141/11; LAG Hamm, ; LAG Bremen, EzA Nr. 9 zu § 61 ArbGG 1979; LAG Hamburg, ; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht