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   LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 250/18   

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https://dejure.org/2018,51990
LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 250/18 (https://dejure.org/2018,51990)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.10.2018 - 8 Sa 250/18 (https://dejure.org/2018,51990)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 8 Sa 250/18 (https://dejure.org/2018,51990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    §§ 13, 3 BurlG; § 6.2.3. Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und Mitgliedsgewerkschaften des DGB (MTV I... GZ/DGB) vom 17.09.2013
    Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber

  • IWW
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 13, 3 BurlG, § 6.2.3. Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und Mitgliedsgewerkschaften des DGB (MTV I... GZ/DGB) vom 17.09.2013
    Mindesturlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der tarifvertraglich vereinbarten Zwölftel-Quotelung des Urlaubs bei Ausscheiden im Laufe des Kalenderjahres

  • rewis.io

    Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der tarifvertraglich vereinbarten Zwölftel-Quotelung des Urlaubs bei Ausscheiden im Laufe des Kalenderjahres

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 250/18
    Den Arbeitsvertrags- und den Tarifvertragsparteien ist es nach § 13 BUrlG verwehrt, den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einem Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte zu kürzen (BAG, Urteil v. 09.08.2016, Az. 9 AZR 51/16, in juris recherchiert).
  • BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 765/12

    Urlaub - tarifliche Kürzungsbestimmung bei Ausscheiden im Kalenderjahr

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 250/18
    Soweit die Kürzungsregelung wegen Verstoßes gegen § 13 BUrlG in Verbindung mit § 134 BGB und wegen Eingriffs in den gesetzlichen Mindesturlaub unwirksam ist, ist eine tarifliche Regelung gemäß § 139 BGB insoweit aufrechtzuerhalten, als sie bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte den gesetzlichen Mindesturlaub nicht kürzen würde (BAG, Urteil v. 18.02.2014, 9 AZR 765/12; v. 12.04.2011, 9 AZR 80/10; in juris recherchiert).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 250/18
    Soweit die Kürzungsregelung wegen Verstoßes gegen § 13 BUrlG in Verbindung mit § 134 BGB und wegen Eingriffs in den gesetzlichen Mindesturlaub unwirksam ist, ist eine tarifliche Regelung gemäß § 139 BGB insoweit aufrechtzuerhalten, als sie bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte den gesetzlichen Mindesturlaub nicht kürzen würde (BAG, Urteil v. 18.02.2014, 9 AZR 765/12; v. 12.04.2011, 9 AZR 80/10; in juris recherchiert).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 250/18
    Der gesetzliche Mindesturlaub ist auch für Tarifvertragsparteien unantastbar (BAG; Urteil v. 24.10.2000, Az. 9 AZR 610/99, in juris recherchiert).
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