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   LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02   

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LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02 (https://dejure.org/2002,20361)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02 (https://dejure.org/2002,20361)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. November 2002 - 2 TaBV 24/02 (https://dejure.org/2002,20361)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 34/73

    Reisekosten - Abrechnung - Reisen von Betriebsratsmitgliedern - Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Das BAG entnimmt dem Verbot einer Begünstigung oder Benachteiligung der Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit in § 78 Satz 2 BetrVG, dass bei Bestehen einer für alle Arbeitnehmer verbindlichen betrieblichen Reisekostenregelung oder bei Bestehen einer allgemeinen betrieblichen Praxis, bei Reisen von Arbeitnehmern nach den Lohnsteuerrichtlinien abzurechnen, dies dann grundsätzlich auch für die Erstattung von Verzehrkosten von Betriebsratsmitgliedern wegen der Teilnahme an Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG gilt (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG unter Hinweis auf BAG vom 17.09.1974, 1 ABR 98/73 = AP Nr. 6 zu § 40 BetrVG 1972 sowie BAG vom 29.01.1974, 1 ABR 34/73 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972).

    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des BAG vom 31.10.1972, 1 ABR 7/72 = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, auf die das BAG in der Entscheidung vom 29.01.1974, 1 ABR 34/73 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972 hingewiesen und ausgeführt hat, dass sich aus der Entscheidung vom 31.10.1972 nichts herleiten lasse, hinsichtlich einer Anrechnung einer Haushaltsersparnis.

  • BAG, 07.06.1984 - 6 ABR 66/81

    Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltung - Reisekosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Dies soll jedoch dann nicht gelten, wenn einem Betriebsratsmitglied bei Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kosten entstehen, die von ihm der Höhe nach nicht beeinflussbar sind (BAG vom 07.06.1984, 6 ABR 66/81 = AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972).

    Für den Fall, dass die Schulungskosten der Höhe nach vom Betriebsratsmitglied nicht beeinflussbar sind, hat dies das BAG ausdrücklich entschieden (BAG vom 07.06.1984, 6 ABR 66/81 = AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG).

  • BAG, 17.06.1998 - 7 ABR 22/97

    Aufschlüsselung pauschaler Schulungskosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Diese Rechtsprechung ist auch in der Entscheidung vom 17.06.1998, 7 ABR 22/97 = AP Nr. 62 zu § 40 BetrVG 1972 nicht aufgegeben worden.
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des BAG vom 31.10.1972, 1 ABR 7/72 = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, auf die das BAG in der Entscheidung vom 29.01.1974, 1 ABR 34/73 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972 hingewiesen und ausgeführt hat, dass sich aus der Entscheidung vom 31.10.1972 nichts herleiten lasse, hinsichtlich einer Anrechnung einer Haushaltsersparnis.
  • BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 98/73

    Betriebliche Reisekostenregelung - Kenntnis - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Das BAG entnimmt dem Verbot einer Begünstigung oder Benachteiligung der Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit in § 78 Satz 2 BetrVG, dass bei Bestehen einer für alle Arbeitnehmer verbindlichen betrieblichen Reisekostenregelung oder bei Bestehen einer allgemeinen betrieblichen Praxis, bei Reisen von Arbeitnehmern nach den Lohnsteuerrichtlinien abzurechnen, dies dann grundsätzlich auch für die Erstattung von Verzehrkosten von Betriebsratsmitgliedern wegen der Teilnahme an Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG gilt (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG unter Hinweis auf BAG vom 17.09.1974, 1 ABR 98/73 = AP Nr. 6 zu § 40 BetrVG 1972 sowie BAG vom 29.01.1974, 1 ABR 34/73 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Dem von einer ständigen Rechtsprechung des BAG entwickelten und von der herrschenden Meinung in der Literatur geteilten Grundsatz, wonach sich Betriebsratsmitglieder auf den Freistellungsanspruch von Schulungskosten nach § 37 Abs. 6 BetrVG - soweit Verzehrkosten betroffen sind - eine Haushaltsersparnis anrechnen lassen müssen, schließt sich die Beschwerdekammer an (vgl. BAG vom 29.01.1974, 1 ABR 34/71 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972, BAG vom 30.03.1994, 7 ABR 45/93 = AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG 1972, BAG vom 28.06.1995, 7 ABR 55/93 = AP Nr. 48 zu § 40 BetrVG 1972; Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Auflage, § 40 Rz. 51; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Auflage, § 40 Rz. 44 a; Stege/Weinsbach, BetrVG, 7. Auflage, § 37 Rz. 58, Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 21. Auflage, § 40 Rz. 59, Wiese/Weber in GK-BetrVG, 7. Auflage, § 40 Rz. 44, abweichend Wedde in Däubler/Kittner, Klebe, BetrVG, 7. Auflage, § 40 Rz. 50.
  • ArbG Kiel, 27.02.1997 - H 5d BV 41/96

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Seminarkosten; Übernahme der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Der Antragsgegner verweist auf die Entscheidungen des BAG vom 29.04.1975 AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG; vom 29.01.1974 AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972 sowie als Anlage beigefügte Entscheidungen der Arbeitsgerichte Regensburg vom 13.09.2000, 6 BV 9/00; Nürnberg vom 15.03.2001, 16 BV 117/00; Bamberg - Kammer Coburg vom 03.07.2000, 1 BV 4/01 C; Kiel vom 27.02.1997, NZA RR 1998, 212, 214; Ulm vom 16.01.2002, 2 BV 4/01; LAG München Beschlusse vom 08.08.2002, 4 TaBV 74/01, vom 30.10.2002, 6 TaBV 66/00, vom 17.12.2002, 8 TaBV 44/02 sowie LAG Köln vom 11.04.2000, 10 TaBV 50/01.
  • BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Verpflegungskosten bei Schulung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Nach der Rechtsprechung des BAG sei deshalb eine Saldierung geboten von Aufwendungen der Betriebsratsmitglieder für tatsächlich entstandene Kosten bei Übernachtung und Verpflegung im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme einerseits und Ersparnissen infolge während dieser Zeit nicht in Anspruch genommener Verpflegung zu Hause oder in einer Betriebskantine andererseits (BAG vom 28.02.1990, 7 ABR 5/89).
  • LAG Köln, 11.04.2002 - 10 TaBV 50/01

    Schulungskosten, Erstattungsanspruch, Verpflegungskosten, privater

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02
    Der Antragsgegner verweist auf die Entscheidungen des BAG vom 29.04.1975 AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG; vom 29.01.1974 AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972 sowie als Anlage beigefügte Entscheidungen der Arbeitsgerichte Regensburg vom 13.09.2000, 6 BV 9/00; Nürnberg vom 15.03.2001, 16 BV 117/00; Bamberg - Kammer Coburg vom 03.07.2000, 1 BV 4/01 C; Kiel vom 27.02.1997, NZA RR 1998, 212, 214; Ulm vom 16.01.2002, 2 BV 4/01; LAG München Beschlusse vom 08.08.2002, 4 TaBV 74/01, vom 30.10.2002, 6 TaBV 66/00, vom 17.12.2002, 8 TaBV 44/02 sowie LAG Köln vom 11.04.2000, 10 TaBV 50/01.
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