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   LAG Nürnberg, 12.12.2018 - 4 TaBV 19/18   

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https://dejure.org/2018,53767
LAG Nürnberg, 12.12.2018 - 4 TaBV 19/18 (https://dejure.org/2018,53767)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2018 - 4 TaBV 19/18 (https://dejure.org/2018,53767)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 4 TaBV 19/18 (https://dejure.org/2018,53767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 87; ArbGG § 100 Abs. 2 S. 1, § 100 Abs. 2 S. 2
    Bleibeprämie, Betriebsstilllegung, unzuständig, Zuständigkeit, Einigungsstelle, Stilllegung, Mitbestimmungsrechte

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 100 Absatz 2 Satz 1 ArbGG, § 100 Absatz 2 Satz 2 ArbGG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 100 Absatz 1 Satz 2 ArbGG, § 21 b BetrVG, § 98 Absatz 3 Satz 3 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 100 ArbGG, 87 BetrVG
    Einigungsstelle - Bleibeprämie - Betriebsstilllegung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Eingungsstelle für die Regelung einer Bleibeprämie nach vollständiger Betriebsstilllegung

  • rewis.io

    Bleibeprämie, Betriebsstilllegung, unzuständig, Zuständigkeit, Einigungsstelle, Stilllegung, Mitbestimmungsrechte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 100 ; BetrVG § 87

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100 ; BetrVG § 87
    Zuständigkeit der Eingungsstelle für die Regelung einer Bleibeprämie nach vollständiger Betriebsstilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.12.2018 - 4 TaBV 19/18
    Es weitet die Befugnisse des Betriebsrats über seine Amtszeit hinaus aus, jedoch beschränkt auf solche Gegenstände, die gerade durch eine Betriebsschließung bedingt sind, aber wegen deren faktischen Umsetzung nicht mehr während der regulären Amtszeit geregelt werden können (vgl. BAG Beschluss vom 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 4 TaBV 7/22

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Betriebsvereinbarung -

    a) Ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme bereits endgültig beschlossen und durchgeführt, so wird die Einigungsstelle offensichtlich unzuständig (so zumindest bei bereits durchgeführten Betriebsänderungen vor Abschluss eines Interessenausgleichs: LAG Nürnberg 12. Dezember 2018 - 4 TaBV 19/18 - LAG Hamm 6. September 2010 - 10 TaBV 51/10 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 7 TaBV 20/19

    Betriebliche Mitbestimmung - abschließende tarifvertragliche Regelung -

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle für ein erzwingbares Einigungsstellenverfahren aber, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt (LAG Nürnberg 12. Dezember 2018 - 4 TaBV 19/18 - Rn. 12; LAG Hamm 10. September 2007 - 10 TaBV 85/07 - unter B. II.1, 7. Juli 2003 - 10 TaBV 85/03 - unter 1, jeweils mwN.), es offensichtlich ist, dass das erforderliche Einvernehmen der Betriebsparteien in ein freiwilliges Einigungsstellenverfahren fehlt oder für den übereinstimmend angestrebten Regelungsgegenstand offensichtlich die betriebsverfassungsrechtliche Regelungsbefugnis fehlt.
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