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   LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22   

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https://dejure.org/2022,44960
LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22 (https://dejure.org/2022,44960)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13.12.2022 - 7 Sa 6/22 (https://dejure.org/2022,44960)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 7 Sa 6/22 (https://dejure.org/2022,44960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2; BG § 615, § 297; GewO § 106; ArbSchG §§ 3, 4; SARS-Cov-2 Arbeitsschutzregel; SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard
    Weigerung des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung einer pädagogischen Fachkraft in der Kleinkinderbetreuung aus gesundheitlichen Gründen

  • IWW

    § ... 36 Abs. 1 IfSG, § 28a IfSG, § 618 BGB, § 2 Nr. 2 IfSG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 11. BayIfSMV, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2b ArbGG, § 511 Abs. 1 ZPO, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 615 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 615 Satz 1 BGB, § 611 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 106 GewO, § 297 BGB, § 618 Abs. 1 BGB, § 4 Ziffer 1 ArbSchG, § 4 Ziffer 3 ArbSchG, § 18 Abs. 2 Nr. 5 ArbSchG, § 18 Abs. 3 ArbSchG, § 5 Abs. 1 IfSG, § 106 Satz 1 GewO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, 2 Nr. 1 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    Art. 2 GG; § 615 BGB, § 106 GewO, § 297 BGB; §§ 3, 4 ArbSchG, SARS-Cov-2 Arbeitsschutzregel, SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard
    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Mund-Nase-Bedeckung - epidemische Lage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Annahmeverzug bei nicht ordnungsgemäßem Angebot der Arbeitsleistung; Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weigerung des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung einer pädagogischen Fachkraft in ... - Corona-Virus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Mund-Nase-Bedeckung - epidemische Lage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22
    Denn nach § 297 BGB gerät der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken, BAG, Urteil vom 21.07.2021 - 5 AZR 543/20 -, Rn. 9. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer nicht willens ist, die Voraussetzungen für die Aufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit zu erfüllen, BAG, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22 -, Rn. 18 zum PCR-Test als Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit.

    Es handelt sich bei beiden Regelwerken um die zu dieser Zeit bestehenden "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" nach § 4 Ziffer 3 ArbSchG, vergleiche Hohenstatt, Sittard, Arbeitsrecht in Zeiten von Corona, 2. Auflage 2021, Ziffer VIII. 2., jedenfalls aber um sachverständige Äußerungen, die bei der Auslegung von arbeitsschutzrechtlichen Normen zu berücksichtigen waren, BAG, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22 -, Rn. 29. Dies wird bestätigt durch die damalige Einschätzung des Robert-Koch-Institutes, nach dessen Auffassung das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung das Infektionsrisiko verringern konnte, vergleiche Robert-Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 19/2020 vom 07.05.2020; ferner RKI, FAQ: Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beach..., www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019.

    Dem Arbeitgeber steht es im Rahmen seines Ermessensspielraums frei, über dieses Mindestmaß hinauszugehen, BAG, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22 -, Rn. 26.

    Das Gericht verweist insoweit auf die Ausführungen des BAG, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22 -, Rn. 36 ff. zum angeordneten PCR-Test vor Aufnahme der Arbeit.

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22
    Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen i.S.d. § 106 S. 1 GewO und des § 315 BGB verlangt nach der Rechtsprechung des BAG eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit, BAG, Urteil vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 -, Rn. 45. Abwägungserheblich sind in diesem Zusammenhang auch Grundrechtspositionen des weisungsbetroffenen Arbeitnehmers wie Grundrechtspositionen Dritter.
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19

    Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, in jüngerer Zeit BAG, Urteil vom 15.06.2021 - 9 AZR 413/19 -, Rn. 17. Der Vorwurf vertragswidrigen Verhaltens kann aber nur dort erhoben werden, wo der Arbeitnehmer die Handlungsalternative hatte, sich vertragsgerecht zu verhalten und er diese Alternative schuldhaft oder schuldlos nicht gewählt hat.
  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Tragen einer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22
    Nach BVerfG, Beschluss vom 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20 -, Rn. 4 war zu dieser Zeit kein gleich geeignetes, milderes Mittel ersichtlich, da eine Mund- und Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen einen höheren Schutz vor Infektionen bieten dürfte als das bloße Einhalten eines Abstands und das Belüften der Räumlichkeiten.
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 575/12

    Omnibusfahrer - Anspruch auf Fahrtunterbrechungen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22
    (1) Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Arbeitgeber Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet, BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 575/12 -, Rn. 14. Konkretisiert wird diese Pflicht durch die Rahmenvorschriften des ArbSchG.
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22
    Mit den grundsätzlichen Erwägungen des BAG, Urteil vom 13.10.2021 - 5 AZR 211/21 - trage dieses Betriebsrisiko im vorliegenden Fall aber die Beklagte.
  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22
    Denn nach § 297 BGB gerät der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken, BAG, Urteil vom 21.07.2021 - 5 AZR 543/20 -, Rn. 9. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer nicht willens ist, die Voraussetzungen für die Aufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit zu erfüllen, BAG, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22 -, Rn. 18 zum PCR-Test als Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit.
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